Burgenlandliga: Der SC Neudörfl ist wieder da
NEUDÖRFL/SIGLESS (RO). Da 2. Liga Mitte-Meister Sigleß, aufgrund von enormen Kosten, die Verbreiterung des Platzes auf 64 Meter nicht durchführt und es vom BFV keine Sonderregelung gibt, erhält Vizemeister Neudörfl das Aufstiegsrecht und ist nach fünf Jahren wieder in der Burgenlandliga.
(siehe BFV-Richtlinien am Ende des Beitrages)
Sigleß-Obmann Dr. Arnold Ernst dazu: "Unser Platz ist zu klein für die Landesliga (Anfrage der BB beim BFV lt. Kommissionierung: 62 m breit). Wir spielen zukünftig nur mehr um die "goldene Ananas" in der 2. Liga, haben es aber eigentlich auch nicht wirklich vorgehabt aufzusteigen, da es für uns finanziell leichter ist, mit den vielen Derbys in der 2. Liga anzutreten. Es ist uns also gar nicht so Unrecht, das haben wir aber auch schon vor einiger Zeit gesagt. Letzten Endes ist aber die Entscheidung vom Verband nicht richtig, da wir zuletzt ja schon vor zwei und drei Jahren in der Burgenlandliga auf gleicher Anlage gespielt haben."
Chronik SC Neudörfl
1923 gegründet, spielte der SC Neudörfl bis 1938 beim BFV. Da die politische Gemeinde danach dem Bezirk Wr. Neustadt angeschlossen wurde, nahm Neudörfl in einer Neustädter Bezirksgruppe an der Meisterschaft teil.
Nach dem Krieg 1947 ist der Verein offiziell dem NÖFV beigetreten, wo man 94/95 sogar als Meister der 2. Landesliga in die 1. NÖ-Landesliga höherrücken konnte.
Gegen Ende der Saison 96/97, an 12. Stelle der 1. NÖ-Landesliga entschloss sich der SC Neudörfl aus wirtschaftlichen Gründen (über 4000 km Anreise pro Saison, keine Derbys) vom NÖFV in den BFV zurückzukehren.
In den letzten fünf Runden spielte alles gegen den SC Neudörfl und die bittere Realität, ein Abstiegsplatz war die Folge.
So wurden die Rückkehrer ins Burgenland, nicht wie vorerst geplant in der Landesliga, sondern in die 2. Liga Mitte eingeteilt, wo sie 97/98 auf Anhieb den Meistertitel fixierten und dort bis 09/10 verweilten, am 16. Tabellenplatz allerdings in die 2. Liga Mitte absteigen mussten.
In den folgenden fünf Jahren waren die Neudörfler in der 2. Liga, zumindest immer unter den Top vier (10/11: 3., 11/12: 4., 12/13: 3., 13/14: 3., 14/15: 2.) zu
finden.
RICHTLINIEN ZUR DURCHFÜHRUNG DER MEISTERSCHAFT DES BFV
§ 3 Vorsorge für Wettspiele
(1) Ausmaße des Spielfeldes
a) Für die einzelnen Leistungsstufen sind folgende Mindestausmaße vorgeschrieben:
· Burgenlandliga: 100 m x 64 m
· 2. Ligen, 1. und 2. Klassen: 90 m x 60 m
b) Bei Änderungen der Leistungsstufe (Aufstieg) wird vom BFV eine
Sportplatzkommissionierung durchgeführt.
c) Ist der Platz den vorgeschriebenen Bedingungen für eine bestimmte
Leistungsstufe nicht anzupassen, hat der Verein um Ausnahmegenehmigung beim Verband anzusuchen.
d) der Aufstieg in die Burgenlandliga ist einem Verein nur dann möglich, wenn
dieser über folgende Mindestinfrastruktur verfügt:
1.) Spielfeldgröße wie oben lit. a)
2.) 2 Gästekabinen mit mind. 18m² oder 1 Gästekabine mit mind. 36m²
und mindestens 3 Duschen.
3.) Schiri Kabine getrennt von der Mannschaftskabine mit mind. 12m² inkl.
WC und Dusche.
4.) Internetzugang im gesicherten Bereich.(für Zuschauer nicht zugänglich)
5.) Betreuerbank für mind. 8 Personen mit einem Mindestabstand zur
Seitenlinie von 2,5m.
6.) Barrieren: mind. 1,5 m zur Seitenlinie und mind. 3 m zur Torlinie.
e) Weiter gilt für Vereine der Burgenlandliga folgende Anordnung: Jeder
Verein muss mindestens 4 Nachwuchsmannschaften, davon mindestens
eine Großfeldmannschaft, zur Meisterschaft dem BFV melden. Für eine
fehlende Großfeldmannschaft sind € 1.000,- an Strafe an den BFV zu
entrichten, für jede weitere fehlende Mannschaft jeweils € 500,-
f) Weiter gilt für Vereine der Burgenlandliga folgende Anordnung: Sofern es
die örtlichen Gegebenheiten zulassen (fest verankerte Sitzplätze), können
bis zu 10 Personen auf der Betreuerbank Platz nehmen.
Wenn diese Voraussetzungen nicht bis zum Ende der Meisterschaft bei dem
Verein vorliegen, der nach dem Tabellenrang grundsätzlich aufstiegsberechtigt wäre, so ist keine Ausnahmegenehmigung möglich und das Aufstiegsrecht geht auf den nächstplatzierten Verein mit der entsprechenden Infrastruktur über.
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