Mona Lisa im Wohnzimmer
„Du Rotzbua, i daschlog di“, drohte ein 64-jähriger Pensionist und schlug mit seinem Gehstock in Richtung seines Sachwalters in der Geschäftsstelle Ybbs. Dieser wusste sich nicht mehr anders zu helfen und flüchtete in die hinteren Räumlichkeiten.
YBBS. (IP) „Es ist immer um´s Geld gegangen“, erklärte der Sachwalter gegenüber Richterin Doris Wais-Pfeffer am Landesgericht St. Pölten. Diesem Vorfall im April 2010 waren bereits einige aggressive Auseinandersetzungen mit dem Klienten vorausgegangen, wobei dieser nicht nur seinen Sachwalter, sondern auch andere Bedienstete in der Geschäftsstelle mit dem Umbringen bedrohte.
Als Sachwalter überlegt man sich lange, ob man Anzeige erstatten soll, aber „Ich hab mich wirklich gefürchtet“, rechtfertigte der Zeuge sein Vorgehen, wobei er von seinen Arbeitskollegen, die mit vereinten Kräften den rabiaten Pensionisten aus dem Büro gedrängt hatten, volle Zustimmung bekam.
Die Mona Lisa hängt zu Hause
Subjektiv ist der, an chronischer paranoider Schizophrenie leidende Mann der Meinung, sehr reich zu sein. So behauptete er etwa, dass in seinem Wohnzimmer die Originalgemälde von Mona Lisa und Anastasia hängen. Sein Sachwalter würde ihm sein großes Vermögen jedoch vorenthalten, weshalb er auch immer wieder die Geschäftsstelle aufsuchte. An seine Drohungen könne er sich nicht erinnern, erklärte er der Richterin, zudem würde er gar keinen Sachwalter benötigen.
Objektiv stellte der Sachverständige Dietmar Jünger fest, dass der Betroffene in einem ausgeprägten, bizarren Wahnsystem lebe, wobei die Gefahr bestünde, dass auch in Zukunft mit aggressiven, gefährlichen Ausbrüchen zu rechnen sei. Was seinen „Reichtum“ betrifft, so ist der Pensionist schwer verschuldet. Unter anderem muss er noch Polizeistrafen von mehr als 9.000 Euro bezahlen, da er, trotz Führerscheinentzugs, immer wieder beim Lenken eines Fahrzeuges erwischt worden war.
Mit der Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher endete der Prozess entsprechend des Antrags durch Staatsanwalt Karl Wurzer. Der Betroffene nahm drei Tage Bedenkzeit.
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