EKVK - Urlaubskrankenschein
NÖ Gebietskrankenkasse - Gut versichert im Urlaub
NÖGKK: Gut versichert im Urlaub
Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) schützt
in den meisten europäischen Ländern
Sommerzeit ist Reisezeit. Nicht vergessen sollte man auf die e-card im Reisegepäck. Denn damit ist man nicht nur in ganz Österreich krankenversichert, sondern auch in den meis-ten europäischen Ländern. Und zwar durch die EKVK (Europäische Krankenversiche-rungskarte), die sich auf der Rückseite der e-card befindet.
Wo gilt die EKVK?
Die EKVK gilt im gesamten EU- und EWR-Raum sowie in der Schweiz, in Mazedonien, Montenegro, Serbien und Bosnien-Herzegowina (in den drei letztgenannten Ländern ist sie beim zuständigen Sozialversicherungsträger gegen eine gültige Anspruchsberechti-gung umzutauschen).
Wie nützt man die EKVK?
Die EKVK kann bei allen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten sowie in öffentlichen Spi-tälern verwendet werden. Wichtig ist, die Karte gleich vor Behandlungsbeginn vorzuweisen.
NÖGKK hilft: NÖGKK-Ombudsfrau Sabine Filzwieser rät: „Wer im Urlaub Probleme mit der EKVK hatte, kann sich an die Ombudsstelle wenden. Wir werden jedes Anliegen speziell prüfen und versuchen, eine Lösung zu finden.“
NÖ Gebietskrankenkasse - Ombudsstelle
Tel.: 0810 200 150 (Ortstarif) oder 050899-5011
ombudsstelle@noegkk.at
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