Vösendorf
Bräutigam wurde am Standesamt verhaftet
Weil er negativen Asylbescheid erhalten hatte wurde türkischer Staatsbürger unmittelbar vor der eigenen Trauung verhaftet.
BEZIRK MÖDLING. Dramatische Szenen spielten sich im Schloss Vösendorf am vergangenen Samstag ab, als ein 26-jähriger kurz vor dem "Ja-Wort" von der Polizei abgeführt wurde. Laut Medienberichten habe die Standesbeamtin kurz den Raum verlassen und sei mit mehreren Beamten zurückgekehrt, die den Mann an Ort und Stelle festnahmen. Der Mann befindet sich in Schubhaft, die Hochzeit mit seiner Verlobten - einer in Wien lebenden deutschen Staatsbürgerin - kam nicht zustande.
Negativer Asylbescheid
Laut Auskunft des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl habe der Mann nach einem negativen Asylbescheid behördliche Anordnungen missachtet und sei seiner Ausreiseverpflichtung nicht nachgekommen. Der Mann hatte im März 2022 einen Asylantrag gestellt, das BFA erkannte jedoch "dass Herrn U. im Falle der Rückkehr in sein Heimatland keine Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention droht." In weiterer Folge ließ der Mann die Frist zur freiwilligen Ausreise verstreichen, und entzog sich der Festnahme, weswegen man sich zu dem drastischen Schritt veranlasst sah: "Herr U. ist, trotz der Durchführbarkeit der asylrechtlichen Entscheidung bzw. auch nach rechtskräftig negativem Abschluss des Asylverfahrens im Bundesgebiet verblieben, hat bereits dreizehn Festnahmeversuche durch Untertauchen vereitelt und ist seiner Ausreiseverpflichtung nicht nachgekommen. An seiner behördlichen Meldeadresse konnte er nie angetroffen werden", so das Amt in einer Stellungnahme.
"Dem BFA war der Eheschließungstermin des Genannten bekannt und daher wurde als einzige Möglichkeit, die Vollziehung der Festnahme im Rahmen der Eheschließung im Jänner 2024 gewählt"
, heißt es seitens des Amts für Fremdenwesen und Asyl. Auch eine Eheschließung hätte übrigens am Asylstatus des Mannes nichts ändern können. Während das BFA ungeachtet der Aufregung der vergangenen Tage an den Plänen zur Außerlandesbringung von U. festhält (dieser bleibt weiterhin in Schubhaft), kündigte sein Anwalt Gregor Klammer in einem Radiointerview am Dienstag rechtliche Schritte gegen die aus seiner Sicht illegale Festnahme an und plant, im Falle einer Abschiebung, die Republik auf Schadenersatz zu klagen.
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