Haft und Einweisung für Attacke auf Exfrau
MÖDLING/BEZIRK. „Ich wollte ihr so weh tun, wie sie mir wehgetan hat. Jedes Mal, wenn sie in den Spiegel schaut, sollte sie sich daran erinnern“, so der 50-jährige Angeklagte Karl Sch., 50, beim Prozess rund um den Überfall auf seine Ex-Frau. Weil die 43-jährige im Zuge der Scheidung das Wohnhaus der fünfköpfigen Familie verkaufen wollte, sah der gelernte Maler rot. Er lauerte seiner Frau maskiert mit einer Strumpfhose vor dem Haus in Münchendorf im April dieses Jahres auf, stürzte sich auf sie und zerschnitt ihr in mehreren heftigen Angriffen mit einem Messer das Gesicht. Sein schrecklicher Tatplan ist ihm auch geglückt. Das Gesicht der Frau ist entstellt. Es werden noch zahlreiche Operationen notwendig sein. Zunächst wussten weder die Frau noch seine Kinder, dass der Familienvvater der Täte ist. Der gelernte Maurer hatte bereits vor 20 Jahren ein Tötungsdelikt begangen. Er erwürgte seine damalige Freundin und verbüsste dafür eine langjährige Haftstrafe, nun wurde er rückfällig. Der Gutachter attestiert dem Mann eine „geistig, seelische Abnormität“ – mit hoher Gefahr weiterer Gewaltdelikte.
Sch. wurde am Mittwoch am Landesgericht Wr. Neustadt wegen absichtlich schwerer Körperverletzung zu vier Jahren Haft und Einweisung in eine Anstalt verurteilt. Er nahm das Urteil an, es ist aber noch nicht rechtskräftig.
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