Cannabiskonsum
Mödlinger geht dafür bis zu Verfassungsgerichtshof
MÖDLING. Paul Burger war am Freitag, den 13. November 2020 während des Lockdowns allein spazieren gegangen und suchte die oberste Etage eines Parkdecks auf, um dort neben der Aussicht einen Joint zu genießen. Zwei Polizeibeamte in Zivil, die den Cannabisgeruch wahrgenommen hatten, hielten Nachschau und Burger fasste eine Anzeige aus. Das Verfahren gegen ihn wurde zwar später wegen Nichtigkeit eingestellt, dennoch erzählt Burger, dass er "bei der Polizei als Kiffer vorgemerkt bleibt."
Paul Burger, der sich auch davor bereits für die Entkriminalisierung von Cannabiskonsum eingesetzt hatte, ist überzeugt, mit seinem privaten Konsum kein Verbrechen begangen zu haben, und reichte deshalb mit Hilfe von Rechtsanwalt Helmut Graupner einen Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof ein. Graupner hat beim Verfassungsgerichtshof bereits die Ehe-für-Alle durchsetzt. Nach langem Stillstand könnte also Bewegung in die Jahrzehnte andauernde Diskussion kommen.
Cannabis und Alkohol
Der Verkauf und die Verbreitung von Cannabis sind strafbar. Besitz wird zwar meist nicht gestraft, ist aber ebenfalls nicht erlaubt und hat für die angezeigten Konsumenten oft weitreichende Folgen. Sie werden erkennungsdienstlich behandelt, sind im Suchtmittelregister vorgemerkt, müssen beim Gesundheitsamt vorstellig werden, wo entschieden wird, ob sie eine Therapie benötigen. Dass Österreich bei Drogenkonsumenten auf Therapie statt Strafe setzt, begrüßt Rechtsanwalt Graupner, kritisiert aber, dass Cannabis mit harten Drogen wie Heroin oder Crystal Meth gleichgestellt ist. Die gesundheitlichen und gesellschaftlichen Folgen durch den Konsum seien nicht vergleichbar. Die Risiken von Cannabiskonsum sind hinreichend bekannt, was aber auch auf das legale Suchtmittel Alkohol zutrifft.
"Konsum ist Privatsache"
„Paul Burger möchte Cannabis so konsumieren, wie die Mehrheit der österreichischen Bevölkerung Alkohol konsumiert: in seiner Freizeit, zum Vergnügen und zur Entspannung und Regeneration. Wiederkehrend und ohne Bezug zur kriminellen Unterwelt", schreibt Graupner im Antrag. Nun hat die Bundesregierung ein offizielles Prüfverfahren eingeleitet, nach welchen innerhalb von acht Wochen die Entscheidung fallen muss, ob der Verfassungsgerichtshof das Totalverbot prüft. Auch wenn es fällt, ist das erst der Anfang, da für eine Freigabe erst rechtliche Rahmenbedingungen wie bei Alkohol oder Zigaretten - etwa der Jugendschutz, Grenzwerte für Autofahrer oder Verkaufslizenzen - geschaffen werden müssen.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.