Leinenzwang
Neue 'Hundesicherungszonen' in Maria Enzersdorf
BEZIRK MÖDLING. Seit Jahrzehnten gibt es in Maria Enzersdorf Probleme mit freilaufenden Hunden im Gemeindegebiet. Zwar hält die Gemeinde fest, dass sich die meisten Hundebesitzer vorbildlich verhalten, dennoch gab und gibt es immer wieder Beschwerden über unangeleinte Hunde und vor allem auf den Wegen im Erholungsgebiet Liechtenstein kam es nahezu täglich zu Konflikten zwischen (bislang dort legal) freilaufenden Hunden und etwa Joggern.
Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen war es allerdings nicht möglich, die Situation durch Vorgaben der Gemeinde zu verbessern. Und so galt bisher:
- Leinen- oder Beißkorbpflicht im „Ortsgebiet“ – NÖ Hundehaltegesetz
- Keine Leinen- oder Beißkorbpflicht auf Wegen im Wald- und Feldgebiet (etwa im Erholungsgebiet Liechtenstein / Naturpark Föhrenberge) – NÖ Jagdgesetz
Seit Jahren hat sich die Marktgemeinde bei den zuständigen Landesstellen um Verbesserungen bemüht, nun hat das Land Niederösterreich das NÖ Hundehaltegesetz geändert:
Eindeutig wurde unter anderem klargestellt, dass auf Kinderspielplätzen Leinen- und Beißkorbzwang gilt. Neu ist, dass der Gemeinderat „Hundesicherungszonen“ auch außerhalb des „Ortsgebietes“ verordnen kann, wo – etwa wie im Erholungsgebiet Liechtenstein – zum Beispiel Leinenzwang vorgeschrieben wird.Die Kontrolle und Vollziehung erfolgt nunmehr immer durch die Polizei, was eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem bisherigen weitgehend „sanktionslosen“ Zustand bedeutet.
Neue Gebiete mit Leinenzwang
In Maria Enzersdorf gibt es nun seit 1. Juli folgende zusätzliche Gebiete mit Leinenzwang:
- Erholungsgebiet Liechtenstein (Naturpark Föhrenberge): Hier handelt es sich zur Gänze um ein durch die örtliche Bevölkerung, aber auch durch Tagestouristen hochfrequentiertes Gebiet. Die Hundesicherungszone umfasst daher das gesamte Gebiet.
- Am Rauchkogel/Weg: Hier wird nur der höher frequentierte Durchgangsweg Stojanstraße/Gießhüblerstraße erfasst – der restliche Teil des Rauchkogels verbleibt als landwirtschaftlich genutztes Gebiet (Geltung NÖ Jagdgesetz).
- St. Gabriel/Weg: Hier wird der hochfrequentierte Durchgangsweg Altort/Südstadt, der auch an einer Hundeauslaufzone vorbei führt, erfasst – der restliche Teil der dortigen Grundflächen verbleibt als landwirtschaftlich genutztes Gebiet (Geltung NÖ Jagdgesetz).
- Freizeitgelände Südstadt: Hier handelt es sich zur Gänze um ein durch die örtliche Bevölkerung, aber auch durch die Bevölkerung der angrenzenden Nachbargemeinden hochfrequentiertes Gebiet, in dem neben Erholungszonen auch Spiel- und Sportflächen existieren. Die Hundesicherungszone erfasst daher das gesamte Gebiet.
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