Aus für "Kinderparadies": Förderungsstopp für weiteren Kindergartenanbieter
Mit dem Förderstopp für die beiden Kindergartenstandorte im 5. und 7. Bezirk des Trägers Taiba wurden einem weiteren Verein die Gelder der MA 10 (Wiener Kindergärten) gestrichen.
WIEN. Nach den Kindergärten "Alt Wien" und "Oase des Kindes" ist nun das "Kinderparadies" der dritte Fall von einer Streichung der öffentlichen Gelder innerhalb einiger Monate. Die Förderungen der MA 10 wurden mit Ende Mai eingestellt, woraufhin die Betreuungsstätten geschlossen wurden. Betroffen sind rund siebzig Kinder - vierzig im 7. Bezirk und dreißig im 5. Bezirk.
Da bei Bekanntwerden von Fördergeldmissbrauch die öffentliche Meinung recht schnell der MA 10 den Vorwurf des jahrelangen Zusehens macht, hat die bz bei Eva Reznicek, der stellvertretenden Leiterin der Magistratsabteilung nachgefragt, wie oft die Wiener Kindergärten von Privatanbietern kontrolliert werden.
Monatliche Kontrollen
"Wir kontrollieren monatlich alle Abrechnungen der Träger und jährlich gibt es eine Jahresabrechnung. Die kleineren Vereine können bis März die Aufstellung ihrer Bilanz vorlegen", erklärt Reznicek. "Je nach Risiko finden zwischendurch unangemeldete Kontrollen statt. Auch auf Hinweise anderer Behörden, wie etwa der MA 11 (Amt für Jugend und Familie) reagieren wir."
Der überwiegende Anteil an Kindergartenplätzen in Wien wird von privaten Bildungs- und Betreuungseinrichtungen bereitgestellt. Um die frühkindliche Bildung sicher zu stellen, vergibt die MA 10 Fördergelder. Damit soll jedes Kind Zugang zu Bildung erhalten, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Sprich: Müsste ein Betreiber den gesamten Betrieb allein finanzieren, würde der Beitrag der Eltern für viele Familien unerschwinglich sein.
Bewilligung und Vorschriften
Um überhaupt Fördergelder zu erhalten, muss eine behördliche Bewilligung für die Einrichtung vorliegen. Neben den finanziellen Kontrollen überprüft die MA 10 auch die Einhaltung des Wiener Bildungsplans. Dieser schreibt den Kindergartenträgern Elementares wie die Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von mindestens 45 Stunden sowie die Anzahl der Schließtage (nicht mehr als dreißig im Jahr) vor.
Im Fall der "Kinderparadies"-Standorte lagen Ermahnungen aufgrund zu vieler Schließtage, unzweckgemäß verwendeter Gelder sowie einem unqualifizierten Personal vor. "Wir sind seit Jahresanfang monatlich drangeblieben", so Reznicek. "Da sich trotz der Ermahnungen nichts geändert hat, haben wir mit Ende Mai die Förderungen gestoppt."
Um Vermittlung bemüht
Schwierig für die MA 10 ist generell der Spagat zwischen strengen Kontrollen und dem Versuch, die Kindergartenplätze zu halten. "Wir stoppen die Gelder nicht bei jeder Kleinigkeit, kontrollieren aber doch streng. Und es kann natürlich schon sein, dass wir sofort die Förderungen einstellen."
Die Kinderparadies-Standorte sind nun geschlossen, für einige Kinder konnte die MA 10 neue Plätze vermitteln. Falls für die Kindergärten noch eine aktuelle Betriebsbewilligung der MA 11 vorliegt, kann sich ein neuer Betreiber mit einem Ansuchen an die MA 10 wenden.
Ob Eltern, die von einem Tag auf den anderen den Kindergartenplatz aufgrund einer Schließung verlieren, irgendwelche Rechte haben, kann von der MA 10 nicht beantwortet werden. "Man muss sich den Vertrag zwischen dem Kindergarten und den Eltern ansehen. Der ist privat und hat nichts mit der MA 10 zu tun", so die Sprecherin der Magistratsabteilung Wiener Kindergärten, Mirjana Savic. Eltern, die morgens vor einer versperrten Türe stehen, rät Savic, sich sofort an die Servicestellen der MA 10 zu wenden. "Unser Infotelefon ist unter 01/277 5555 erreichbar. Dort kümmert man sich intensiv darum, für das Kind einen neuen Platz zu finden."
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