Niederlage für Stadt: Land gibt Bordell Recht

- Dragan mit der Entscheidung des Verwaltungssenats zu Gunsten des "Babylons".
- hochgeladen von Thomas Santrucek
GLOGGNITZ. Die "Mädchen" vom Club Babylon verstoßen mit der Ausübung der Prostitution gegen eine Verordnung der Stadt. So zumindest argumentierte die Stadtgemeinde bisher. Bordell und Bedienstete bekamen regelmäßig Besuch von der Behörde und wurden abgestraft. Zu Unrecht, wie sich nun herausstellte.
Denn der Manager des Etablissements schaltete den Anwalt, Dr. Wolfgang Winkler, ein. Nun zeigte Bordell-Manager Dragan stolz den Spruch des unabhängigen Verwaltungssenats des Landes. Darin heißt es unter anderem: "(...) Im übrigen ist die Verordnung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Gloggnitz vom 05.12.1984 weder gehörig kundgemacht, noch handelt es sich um eine gesetzmäßige Verordnung. Vielmehr ist diese Verordnung gesetzeswidrig, weil die Verordnung völlig unbestimmt ist und dort lediglich pauschal Katastralgemeinden genannt werden, ohne dies näher zu begründen."
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