Bürokoratie
Wassergenossenschaften im Bezirk Neusiedl ohne Vorstand
Wie eben von Matthias Allacher mitgeteilt, haben er als Obmann und sein Stellvertreter Paul Weiss ihre Funktionen in den Wassergenossenschaften 1 (Gols/Mönchhof/Neusiedl am See /Weiden am See) und 2 (Gols - Neusiedl am See - Wiesäcker - Söllnerwiese) bei der gemeinsamen Vorstandssitzung am 4. April 2024 aufgegeben. Als Grund nennen die beiden übermäßigen Bürokratie-Aufwand.
GOLS/BEZIRK NEUSIEDL AM SEE. Das System der Wasserentnahme für die Landwirtschaft im Bezirk Neusiedl am See wird derzeit überarbeitet. Dafür forderte die zuständige Bezirkshauptmannschaft von den betroffenen Wassergenossenschaften Informationen der vergangenen Jahre nach.
Infos aus Vergangenheit erfragt
Obmann Matthias Allacher berichtete bei der gemeinsamen Vorstandssitzung der Wassergenossenschaften 1 (Gols/Mönchhof/Neusiedl am See /Weiden am See) und 2 (Gols - Neusiedl am See - Wiesäcker - Söllnerwiese) im Restaurant Grammelboscha in Gols am 4. April 2024, dass die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See für 2023 ein Wasserbuch mit Mitgliederlisten, unter Androhung bei Nichterfüllung ein Strafverfahren gegen den Obmann einzuleiten, angefordert habe. Kurze Zeit später sei selbiges für die Jahre 2022 und 2021 nachverlangt worden. Aufgrund dieses für die Obmannschaft übermäßigen Bürokratie-Aufwandes gaben sowohl Allacher als auch sein Stellvertreter Paul Weiss ihren Rücktritt bekannt.
Mitgliedschaften bekannt
Wie Obmann Allacher mitteilt, bestehen die Genossenschaften aus Zwangsmitgliedschaften:
"Jeder, der ein Grundstück verkauft oder vererbt, scheidet aus dem Grundbuch aus. Jeder, der ein Grundstück kauft oder erbt, ist im Grundbuch ersichtlich und damit Zwangsmitglied bei der Genossenschaft."
Somit sei für die BH Neusiedl am See jedes Genossenschafts-Zwangsmitglied aus dem Grundbuch abrufbar.
Rücktritt der Funktionäre
Aufgrund dieses und weiterer Bürokratie-Aufwände für die Genossenschaften gaben Allacher und Weiss am 4. April 2024 ihren Rücktritt bekannt. Da sich für die Ausschreibung der Neuwahlen unter den Anwesenden niemand bereit erklärt habe zu übernehmen, stellten Obmann und Obmann-Stellvertreter den Antrag auf Auflösung des Vorstandes. Dieser Beschluss wurde getrennt einstimmig beschlossen.
Genossenschaft vor Auflösung
Somit gibt es seit 4. April 2024 keine Funktionäre in den beiden Wassergenossenschaften im Bezirk Neusiedl am See. Die BH sei zur Teilnahme an der Sitzung eingeladen worden, es sei aber weder eine Absage noch eine Teilnahme erfolgt. Bei Auflösung einer Genossenschaft müsse jeder Landwirt bzw. jede Landwirtin einzeln für die Wasserentnahme ansuchen, gibt Werner Falb-Meixner, geschäftsführender Obmann der Interessensgemeinschaft Wasser, zu bedenken. Man sei an „vernünftigen Gesprächen mit der Behörde“ interessiert, so Falb-Meixner gegenüber der APA.
Die BH Neusiedl am See war bisher für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
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