Corona-Virus
14.3.2020 - Aktuelles zum Coronavirus

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Stand, 14.03.2020, 08:00 Uhr
Bisher durchgeführte Testungen: 7.467
Bestätigte Fälle: 602
Genesene Personen: 6
Todesfälle: 1
Coronavirus Hotline: 0800 555 621
(Zahlen und Fakten Bundesministerium für Gesundheit)
(11.3.2020 - Bundesministerium für Gesundheit )
Der Erlass sieht vor, dass ab sofort alle Menschenansammlungen, bei welchen mehr als 500 Personen außerhalb geschlossener Räume oder im Freien bzw. mehr als 100 Personen in einem geschlossenen Raum zusammenkommen, untersagt werden sollen. Dies gilt grundsätzlich für alle Menschenansammlungen (sog. „Veranstaltungen lt. Epidemiegesetz“), z.B. Veranstaltungen in Kindergärten, Schulen, Hochschulen, Betrieben/Unternehmen, Pflegeheimen, aber auch zu religiösen Zwecken oder in touristischen Einrichtungen und Sehenswürdigkeiten. Ebenfalls betroffen sind damit Menschenansammlungen in Bädern, Wellnessbereichen, Fitnesseinrichtungen, aber auch Veranstaltungen von Vereinen oder private Veranstaltungen, wie Hochzeiten und Begräbnisse. Zu beachten ist, dass dabei die tatsächlich anwesende Personenanzahl (inkl. z.B. Personal) ausschlaggebend ist, nicht z.B. das theoretische Fassungsvermögen einer Veranstaltungsörtlichkeit.
Ausnahmen
Ausgenommen sind Veranstaltungen, die für unsere Gesellschaft eine wichtige Grundlage darstellen.
Konkret ausgenommen (und damit nicht untersagt) sind auch größere Zusammenkünfte von Menschen
bei Sitzungen des Landtags, des Gemeinderats, der Bezirksvertretung oder im Rahmen der öffentlichen Verwaltung
von Polizei, Rettung, Feuerwehr und Bundesheer
in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung (z.B. Krankenhausambulanzen)
zur Versorgung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (d.h. z.B.: in Supermärkten, Einkaufszentren, Restaurants, auf Märkten)
im Rahmen der regulären Arbeitstätigkeit in Unternehmen sowie bei Betriebsversammlungen
sowie im öffentlichen Personenverkehr (und den dazugehörigen Bahnhöfen etc.)
Der Schulbetrieb ist weiterhin aufrecht. Schulveranstaltungen (Bälle, Ausflüge, Reisen etc) sind verboten.
Da die Vollziehung des Erlasses im Zuständigkeitsbereich der Bezirksverwaltungsbehörden liegt, müssen diese entsprechende Verordnungen für Veranstaltungen in ihrem Wirkungsbereich verfügen.
Diese Regelungen gelten vorerst bis 3.4.2020.
Seit die Bundesregierung am vergangenen Dienstag drastische Maßnahmen bezüglich des Coronaviruses verlautbart hat begann die Welle an Veranstaltungsabsagen bzw. Veranstaltungsverschiebungen.
Die sozialen Medien waren seither regelrecht mit Coronavirusmeldungen überfüllt. Diese Maßnahmen betreffen seit neuesten sowohl Veranstaltungen im Indoor und Outdoor - das bedeutet das auch Bundesligaspiele und auch Spiele aus dem Unterhaus bis auf weiteres abgesagt.
Selbst wir können nur auf die von uns vor geraumer Zeit geschrieben Tipps
Tipps gegen Corona-Virus
nochmals zum Eigenschutz gegen das Corona-Virus darauf hinweisen, sodass diese Absagenwelle die einzige "Welle" bleibt und es nicht zu weiteren Absagen nach dem 3. April kommt.
Denn letztendlich geht es um unsere Gesundheit!
Wenn wir hier in Österreich in dieser Situation alle an einen Strang ziehen kann diese Situation zumindest in unseren Gebiet (sprich in Österreich) so rasch wie möglich eingedämmt wird.
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