Gottesdienste
Öffentliche Gottesdienste sind ab 7. Dezember wieder möglich
BEZIRK. Nach der am Mittwoch, 02. Dezember, von der Bundesregierung vorgestellten schrittweisen Öffnung nach dem Lockdown, gab Kultusministerin Raab bekannt, dass nun öffentliche Gottesdienste, unter Einhaltung der strengen Maßnahmen, ab 7. Dezember, 0 Uhr, wieder möglich sind.
Dies wurde gemeinsam mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften vereinbart. Bei den Gottesdiensten gelten wieder jene strengen Maßnahmen, die bereits vor dem 2. Lockdown gültig waren.
Öffentliche Gottesdienste sind wieder möglich
Diese Maßnahmen müssen eingehalten werden:
- Während des gesamten Gottesdienstes ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen.
- Desinfektionsmittel werden ausreichend zur Verfügung gestellt.
- Zwischen den Gläubigen ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern in alle Richtungen einzuhalten.
- Die Pflicht zum Mindestabstand gilt nicht, wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert – hierbei ist ebenfalls ein Mund-Nasenschutz zu tragen.
- Gemeinde- und Chorgesänge werden bis auf Weiteres ausgesetzt.
- Aufschiebbare religiöse Feiern werden auch aufgeschoben (z.B. Trauungen).
Darüber hinaus werden die Kirchen und Religionsgesellschaften, wie schon in den Wochen vor dem 2. Lockdown, weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Virus setzen. Darunter fallen beispielsweise der Einsatz von Online-Angeboten, kürzere Dauer von Gottesdiensten, Absperrung jeder zweiten Kirchenbank, ect.
Kultusministerin Susanne Raab bedankte sich bei allen Kirchen und Religionsgemeinschaften für das Durchhalten während des Lockdowns.
"Es ist sehr wichtig, dass die Religionsausübung nun wieder in Form von öffentlichen Gottesdiensten möglich sein wird, weil sie den Gläubigen in dieser herausfordernden Zeit sehr viel Halt gibt. Mit dieser Vereinbarung und den strengen Maßnahmen werden die Kirchen und Religionsgemeinschaften weiterhin sicherstellen, dass sich das Coronavirus nicht weiter ausbreitet", so Raab.
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