Corona Eindämmungsmaßnahmen
Besuchsstopp im BKH Lienz und in den Pflegeheimen

Mit wenigen Ausnahmen gilt am BKH Lienz ein gilt ein absolutes Besucherverbot. | Foto: Hans Ebner
  • Mit wenigen Ausnahmen gilt am BKH Lienz ein gilt ein absolutes Besucherverbot.
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Anlässlich der Coronakrise hat die Leitung des BKH Lienz einen Maßnahmenkatalog beschlossen. Ziel ist die Ausbereitung des Coronavirus im Krankenhaus möglichst zu verhindern.

LIENZ. Außerdem sollen Verdachtsfälle oder infizierte Patienten strikt von allen anderen Patienten getrennt behandelt werden. Der dritte Aspekt betrifft die Sicherheit des Personals. Die Maßnahmen sollen verhindern, dass Infektionen auf das KH- Personal übertragen werden.
Das BKH Lienz bereitet sich deshalb darauf vor, dass die Corona-Epidemie Osttirol erreichen wird. In den letzten zwei Wochen wurden bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen. Die Maßnahmen müssen der jeweiligen Situation angepasst werden.

Im Einzelnen handelt es sich bei den Maßnahmen um Folgende:

  • Der Pandemiefall, Eskalationsstufe 2, wird seitens der Ärztlichen Direktion morgen ausgerufen. Das bedeutet unter anderem, dass über einen Triagepunkt 1 vor dem Krankenhaus alle PatientInnen triagiert (selektiert) werden, mit dem Ziel mögliche Verdachtsfälle vor Betreten des Krankenhauses zu einem eigens dafür eingerichteten Triagepunkt 2 zu lenken. Nur die unverdächtigen Fälle dürfen das Krankenhaus durch den Haupteingang betreten.
  • Weiters gilt ein absolutes Besucherverbot für das gesamte Krankenhaus. Ausnahmen gibt es nur für:  1 Besucher pro Tag für PatientInnen der Pädiatrie- und Palliativstation;  1 Begleitperson bei Geburten, Gehörlose, PatientInnen mit Demenz, 
Menschen mit Behinderung
  • Alle Ausgänge sind geschlossen und dürfen nur im Notfall von innen geöffnet werden.
  • Der Triagepunkt 1 befindet sich vor dem Eingang des Krankenhauses, der Triagepunkt 2 am Eingang der Station SÜD EG.
  • Die Station SÜD EG wird zur Infektionsstation erklärt. Die Infektionsstation des Krankenhauses ist ausdrücklich keine Quarantänestation für den Bezirk Osttirol. Es werden dort nur PatientInnen aufgenommen, welche stationär behandlungspflichtig und Verdachtsfälle oder tatsächliche Infektionsfälle sind.
  • Verdachtsfall nach der hausinternen Definition des BKH ist jeder, der eine respiratorische (die Atmung betreffende) Symptomatik mit Fieber hat. 

  • Zum Teil werden allerdings auch elektive (nicht dringliche) Eingriffe durchgeführt. Diese Entscheidung trifft im Einzelnen der jeweils zuständige Primararzt. Betroffene Patienten werden seitens des Krankenhauses informiert. Wie lange diese Maßnahme in Kraft sein wird, kann derzeit nicht mitgeteilt werden.
  • Die elektiven Ambulanztermine, welche jetzt bereits vereinbart sind, werden weitgehend abgesagt. Es werden keine neuen elektiven Ambulanztermine vergeben. Welche Termine beibehalten und welche abgesagt werden, wird seitens des Krankenhauses den PatientInnen mitgeteilt.
  • Bei jeder Patientenaufnahme sollte ein Kennwort für medizinische Auskünfte an Angehörige vergeben werden. Damit ist das Krankenhaus berechtigt, Angehörigen telefonisch Auskunft zu geben. 


Stand: 12. März 2020

Besuchsverbot im Wohn- und Pflegeheim

Alte Menschen zählen zu den besonders gefährdeten Personen im Falle einer Coronavirus Infektion.
Aus aktuellem Anlass haben die Verantwortungsträger der Osttiroler Wohn- und Pflegeheime beschlossen, die Vorsorgemaßnahmen gegen eine Krankheitsübertragung zu erhöhen.
Unter anderem wurde neben einer Informations- und Aufklärungsoffensive ein allgemeines und striktes Besuchsverbot für die vier Osttiroler Wohn- und Pflegeheime ab heute (12.03.2020, 11:30 Uhr) bis auf weiteres in Kraft gesetzt. In enger Abstimmung im den zuständigen Behörden werden weitere Maßnahmen in die Wege geleitet oder auch wieder ausgesetzt bzw. ganz eingestellt, wenn die Situation dies erfordert oder ermöglicht.
Bislang gibt es weder bei den 440 HeimbewohnerInnen noch bei den 430 Bediensteten einen begründeten Verdachtsfall auf eine Coronavirus Infektion.

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