Bettengrenze wurde angehoben

Künftig sollen private Beherbergungsbetriebe mit maximal 30 Gästebetten genehmigungsfrei sein.
  • Künftig sollen private Beherbergungsbetriebe mit maximal 30 Gästebetten genehmigungsfrei sein.
  • hochgeladen von Hans Ebner

OSTTIROL/TIROL (red). Künftig sollen private Beherbergungsbetriebe mit einer Betriebsfläche von bis zu 600 Quadratmetern und maximal 30 Gästebetten nach der Gewerbeordnung genehmigungsfrei sein. Bisher galten zehn Gästebetten als Freistellungsgrenze. Die Genehmigungsfreistellungsverordnung soll um neue Betriebsanlagenarten und Anwendungsbereiche erweitert werden. In Tirol werden etwa 7.000 Betriebe von diesem Bürokratieabbau profitieren.
Beschlossen wurde diese Maßnahme vergangene Woche im Ministerrat in Wien und in Tirol heften sich zwei Politiker die Aufhebung der Bettenobergrenze auf ihre Fahnen. Zum einem Landeshauptmann Günther Platter: "Diese Änderung habe ich mehrfach auf Bundesebene vorgebracht und auf die problematische 10-Betten-Grenze hingewiesen. Es freut mich, dass sie nun umgesetzt werden soll. Die die kleinen und wertvollen Familienbetriebe stehen  im harten touristischen Wettbewerb. Hier gilt es, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass sie bestmöglich unterstützt sind“, begrüßt Platter den Beschluss.
Aber auch FPÖ-Nationalrat Gerald Hauser reklamiert sich hinein. „Jahrelang habe ich mich massiv für eine Erhöhung der Zehn-Betten-Grenze und zeitgemäßere Rahmenbedingungen für Privatvermieter eingesetzt. Es geht etwa um Service- und Zusatzleistungen wie Frühstück, Abendessen, Getränke und tägliche Reinigung sowie für die Bewerbung. Ich bin froh, dass es nun zu Umsetzungen kommt“, so Hauser.

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