Kraftwerk Defereggental
Verwaltungsgericht hebt Bewilligung auf

- Der positive Bescheid für das Deferegger Gemeindekraftwerk wurde aufgehoben. Nun wird umgeplant.
- Foto: Götsch
- hochgeladen von Hans Ebner
Projektentwurf und Bewilligungsbescheid für das geplante Kraftwerk im Defereggental wiesen schwere Mängel auf.
HOPFGARTEN. Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat einer Beschwerde der Naturschutzorganisation WWF stattgegeben und die wasserrechtliche Bewilligung des geplanten Kraftwerks Defereggental an der Osttiroler Schwarzach als faktisch nicht durchführbar aufgehoben. Demnach weist die Projekteinreichung schwere Mängel auf, die eine Realisierung unmöglich machen.
Laut dem Landesverwaltungsgericht hat die Behörde „offensichtlich absichtlich die Ermittlungen betreffend eine alternative Trassenführung gänzlich unterlassen, damit diese Ermittlungen dann durch das Verwaltungsgericht durchgeführt werden“.
„Das belegt einmal mehr, dass vor allem mangelhaft geplante Entwürfe und unzureichende Ermittlungen von Behördenseite für die Verfahrensdauern von Großprojekten verantwortlich sind“, so Marianne Götsch vom WWF. Ein nicht realisierbares Projekt einfach durchzuwinken sei in höchstem Maße absurd.
Die Aufhebung des wasserrechtlichen Bescheides liegt im Trassenverlauf der Druckrohrleitung. Konkret geht es um einen 300 Meter langen Streifen, auf dem der neue Radweg zwischen der Mellitzgalerie und dem Mellitztunnel verläuft. Für die Defereggentaler Gemeinden, die das Kraftwerk forcieren, ist das Urteil des Landesverwaltungsgerichts kein herber Rückschlag. Man will die Leitung nun unter die Straße legen. Diese Ergänzungspläne will man dann einreichen und damit einen neuen Bescheid erhalten.
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