Initiative für das gute Testament
Was passiert, wenn etwas passiert
Das eigene Testament aufzusetzen, kann zu einem emotionalen Thema werden. Viele Menschen scheuen sich davor, den sogenannten "letzten Willen" niederzuschreiben.
OSTTIROL. Das Erbrecht ist ein kompliziertes juristisches Feld. Wer hat Anspruch auf welchen Teil einer Hinterlassenschaft? Was sind Pflichtteile und wie hoch sind sie? Diese und andere Frage stellen sich viele Menschen. Vor allem, wenn man im fortgeschritten Alter ist, beschäftigt man sich mit dem Thema Erben.
Dabei ist dies keineswegs nur ein Thema für betagte, vermögenden SeniorInnen weiß Notar Christian Steininger. "Das Erbrecht und die Testamente sind leider wenig bekannt. Von den Tirolerinnen und Tirolern über 60 Jahren haben nur 40 Prozent ein Testament. Bei den über 40-Jährigen sind es gar nur 23 Prozent. Dabei muss man sich nur die Frage stellen "Was passiert, wenn etwas passiert?'. Das kann immer passieren und dann ist es gut, wenn man vorgesorgt hat", so Steininger, der in Matrei eine Kanzlei betreibt.
Einige Stolpersteine
Generell sei ein Testament eine einseitige Willenserklärung. Sie kann handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Auch ein maschinell geschriebenes Testament ist gültig. Jedoch braucht dies drei Unterschriften und diese Unterzeichner müssen einige Kriterien erfüllen. "Worauf es bei einem Testament ankommt, wie es verwahrt werden sollte und andere Fragen klärt man am besten mit einem Notar. Die Erstberatung ist kostenlos und hilft, Fehler zu vermeiden", erklärt Steininger. So kann beispielsweise verhindert werden, dass ein Lebenspartner leer ausgeht.
In einem Testament kann man verfügen, wer wie viel von einer Hinterlassenschaft erhalten soll. Dies müssen nicht zwangsläufig Verwandte sein. Viele Menschen hinterlegen in ihrem letzten Willen, dass verschiedenste Organisationen bedacht werden sollen. Im Jahr 2021 wurde 80 Millionen Euro über Testamentsspenden vererbt. Platz eins der Empfänger sind Vereine die sich mit Tieren beschäftigen, an zweiter Stelle steht das Feld der Kinder und auf Platz drei rangiert Pflege und Soziales.
Gemeinnütziges Testament
In Tirol hat sich laut einer market-Umfrage das Interesse am gemeinnützigen Vermächtnis seit 2018 fast verdreifacht. Im Vergleich zu anderen Bundesländern sind Testamente insgesamt aber unterdurchschnittlich verbreitet. Die Initiative „Vergissmeinnicht“ informiert deshalb gemeinsam mit den Notaren über den Wert eines Testaments und den Wert einer Testamentsspende für gemeinnützige Organisationen. "Wir wollen sachliche und neutrale Informationen bieten und aufzeigen, dass man über sein Leben hinaus etwas Gutes tun kann", erklärt Vergissmeinnicht-Leiter Markus Aichelburg.
Wenn Verstorbenen keine gesetzlichen Erben und Erbinnen haben und auch kein Testament vorhanden ist, fallen die Vermögenswerte übrigens dem Staat zu.
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