Wasserschaden in der Redtenbachergasse 22–32
Mieter fühlen sich von Wiener Wohnen im Stich gelassen
Seit November 2018 wird die Wohnhausanlage in der Redtenbachergasse 22-32 generalsaniert. 94 Wohnungen sollen auf den neuesten Standard gebracht werden. Nach einem Wassereinbruch in fünf Wohnungen fühlen sich die Mieter von Wiener Wohnen im Stich gelassen.
OTTAKRING. Die bz hat bereits im Mai über die Arbeiten berichtet. Mieterbeirat-Obmann Peter Pavlik und seine Stellvertreterin Eveline Baumann erzählten damals von unkoordinierten Arbeiten, kuriosen Terminvergaben beim Fenstertausch an Feiertagen, Schmutz und Lärm.
Schon damals sagte Baumann: "Durch die Vibrationen ist bei mir in der Wohnung der Putz heruntergekommen. Ich habe Angst, dass mir die Decke auf den Kopf fällt." Ihre Befürchtungen wären nun fast traurige Realität geworden.
Nach Regenfällen gab es in der Wohnung von Eveline Baumann einen Wassereinbruch. Es begann, durch die Decke des Wohnzimmers zu tropfen. "Das ist nicht der erste Wasserschaden. Bereits am 1. August ging es in meiner Küche los", schildert die Bewohnerin.
Baumann hat gesundheitliche Probleme und leidet unter der Situation. "Am Notfalltelefon wurde mir erst nicht geglaubt. Jetzt wurde mir gesagt, dass ich keinen Anspruch auf eine Ersatzwohnung hätte. Ich bin verzweifelt", sagt Baumann beim Lokalaugenschein der bz.
Auf Mängel hingewiesen
Laut der zuständigen Firma Zingl Bau GmbH ist auf die Mängel der Dachabdeckung hingewiesen worden. Diese sollen aber ignoriert worden sein. Dazu Renate Billeth von Wiener Wohnen: "Dieser Hinweis wurde auch befolgt und es wurde ein anderes Produkt zur Abdichtung gewählt." Mit wenig Erfolg, wie sich jetzt herausgestellt hat. Vizepolier Markus Fiedler hat gegenüber der bz bestätigt, dass mindestens fünf Wohnungen von Wasserschäden betroffen sind.
Mietzinsminderung zugesichert
Wiener Wohnen hat auf den Hinweis der bz reagiert und eine Mietzinsminderung zugesichert. "Einzelne Zwischenfälle werden Sie bei Sanierungen dieser Größenordnung nie ganz verhindern können. Eine Ersatzwohnung ist dann erforderlich, wenn die Wohnung gänzlich unbewohnbar ist oder die Reparaturarbeiten im bewohnten Zustand nicht möglich sind. In den angesprochenen Schadensfällen ist eine Mietzinsminderung vorgesehen", verspricht Billeth.
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