„Weg mit dem Dreck!“: Zwist um Taubenfütterung
(ah). Ottakringer Peter R. reicht’s: Seit Jahren füttert seine Nachbarin, die eine Wohnung ein Stockwerk über ihm in der Abelegasse hat, Tauben. Schmutz und Futterreste landen auf seiner Terrasse.
Verdreckte Wäsche
„Wurst, Speck und natürlich der Taubendreck – all das bekommen wir ab! Ich kann nicht mal mehr meine Wäsche raushängen“, erzählt seine Frau Anna.
Drei Mal täglich füttere die Nachbarin ihre Lieblinge, bis zu dreißig Vögel kämen laut Pensionist Peter R. dabei jedes Mal angeflogen. Ein Gespräch mit der Nachbarin habe bisher nichts gebracht. „Die Vögel sind alles, was sie hat. Wir wollen keinen Krieg mit ihr, aber mit dem Füttern muss Schluss sein!“, so der 76-Jährige.
Füttern als Kündigungsgrund
Rechtsanwältin Katharina Braun empfiehlt, sich an den Vermieter zu wenden: „Dort kann man entweder auf einen reduzierten Mietzins plädieren oder Maßnahmen gegen die Nachbarin einfordern.“
Das Füttern der Tauben könne laut Braun weiters als „unleidliches Verhalten“ ausgelegt werden, welches nach dem Mietrechtsgesetz ein Kündigungsgrund sei.
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