MINDESTGEHALT FÜR MÜTTER

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MINDESTGEHALT FÜR MÜTTER
Die Einführung eines Mindestgehaltes für MÜTTER & HAUSFRAUEN bis zum 18. Lebensjahr eines Kindes in der Höhe von € 2.000,- würde die hohe Arbeitslosigkeit sofort dezimieren und unsere Kinder wachsen wieder in einem gesunden, familiären Umfeld auf. Mit einer derartigen Regelung würden zahlreiche positive Aspekte einhergehen. Arbeitsplätze werden frei und Mütter können sich der ohnehin schweren Aufgabe von Erziehung und Haushalt widmen. Die zusätzliche physische wie psychische Belastung, einer finanziell erforderlichen weiteren Arbeit, fällt somit für Mütter weg. Der Beruf „HAUSFRAU & MUTTER „ muss gesetzlich anerkannt und verbunden mit einer monatlichen Gehaltsstufe verankert werden. In der Pensionsregelung muss dieser BERUF einer Sonderregelung berücksichtigt werden.
DIE WERTSCHÄTZUNG einer MUTTER und HAUSFRAU muss gesetzlich,wie gesellschaftlich wieder ANNERKENNUNG finden (dasselbe gilt für Väter,alleinerziehende Väter).
Isolde Tappeiner
Autorin/Bürgerjournalistin
Wien
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