Neuester Parkpickerl-Skandal - Parkpickerlbesitzer müssen in Geschäftsstraßen am Samstag zahlen!
Bis dato Stand auf den Sites von wien.gv.at, wie auch in der Broschüre Parken in Wien 2012 Folgendes zu lesen:
Gesonderte Parkregelung in den Geschäftsstraßen
In den Bezirken mit flächendeckender Kurzparkzone gelten in den Haupt- und Geschäftsstraßen eigene Regeln: Zusatztafeln weisen auf die Kurzparkzeiten hin. Hier müssen Parkscheine verwendet werden. Parkpickerlbesitzer müssen in ihrem Bezirk keinen weiteren Parkschein verwenden – aber eine Parkscheibe mit der richtig eingestellten Parkzeit hinter die Windschutzscheibe legen.
Jeder Parkpickerlbesitzer konnte somit annehmen, dass er auch samstags nur die Parkscheibe in den Geschäftsstraßen braucht. Am Mittwoch den 28.11.2012 wurden wir in der Sitzung der Verkehrskommission darüber informiert, dass im Zentralausschuß darüber informiert wurde, dass ja das Parkpickerl nur von Montag bis Freitag gilt und somit am Samstag in Geschäftsstraßen die Parkscheibenregelung nicht zutrifft und ein Parkschein auszufüllen ist.
In der Rechtsabteilung des ÖAMTC bekam ich dazu die Auskunft, dass man überrascht war, als man tags zuvor eine Infoschrift bekam, dass bis dato nur mit Infozetteln in der Windschutzscheibe bei "Parksündern" informiert wurde, "dies könnte ein Strafmandat sein!", aber ab Samstag den 1.12.2012 rigoros gestraft wird.
Wenn das kein "Legerl" ist, was dann? Wir von der FPÖ bleiben dabei: "Die Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung ist eine reine Abzocke und die einzige Art schnell Geld in den leeren Stadtsäckel zu holen."
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