Verkehrssicherheit
Gestern starben zwei Mopedfahrer in Wien Penzing. Ein alkoholisierter Autofahrer hatte sie „übersehen“.
Die Cumberlandstraße ist eine 30er Zone mit mäßigem Verkehrsaufkommen. Hauptsächlich wird über ihren westlichen Teil (zwischen Hackinger Kai und Karlingergasse/Ameisbrücke) der Verkehr der Westautobahn in die Bezirke 14 bis 19 geführt.
Vor Kurzem wurden umfangreiche und kostenaufwendige Bauarbeiten im Bereich Ameisbrücke - Linzer Straße durchgeführt.
Das Ergebnis sollen Bilder statt Worte verdeutlichen.
Karlingergasse
Auch die Karlingergasse ist eine 30er Zone. Sie wurde nun zweispurig. Sperrlinien und Sperrflächen in der Mitte der Fahrbahn grenzen jeden Verkehr aus. Argumente für das Nutzungsverbot einer öffentlichen Verkehrsfläche können viele herbeigeredet werden: Mehr Sicherheit durch Verkehrsberuhigung, besser Sicht und breitere Fahrradspuren.
Da sich die Örtlichkeit anbietet, werden oft und gerne Radarkontrollen durchgeführt.
Eine sinnvolle Nutzung wäre:
Der Fahrradverkehr könnte stadtauswärts gesehen auf dem rechten Gehsteig geführt werden. Dieser Gehweg ist für den Fußgängerverkehr sinnlos. Er führt nirgends hin, sondern endet bei der Privateinfahrt auf das ÖBB-Gelände. Der Fußgängerverkehr könnte daher ohne jede Qualitätseinbuße auf Höhe der Ameisbrücke auf die gegenüberliegende Straßenseite wechseln. Die Radfahrer wären auf einem vom Autoverkehr räumlich getrennten Fahrradweg wesentlich sicherer.
Für den Autoverkehr entstünde zumindest auf einer Straßenseite eine Parkmöglichkeit. Weil Parkraum kostenpflichtig und gleichzeitig begrenzt ist, stellt willkürliches Vernichten von Parkraum eine sinnlose Schikane dar.
Übergang Cumberlandstraße – Karlingergasse
Der gesamte Bereich ist eine 30er Zone. Die Sicht an der Kreuzung ist bestens. Der Fußgängerverkehr wird über Schutzwege auf Fahrbahnschwellen geschützt. Zusätzlich dient eine Verkehrsinsel der besseren Übersicht. Es gibt nur wenige Kreuzungen, die derart gesichert sind. Daher sind die Stopptafeln merkwürdig.
Ameisbrücke
Auf einer Seite wurde der Fahrradweg lediglich markiert. Auf der anderen wurde die Fahrbahn verengt. Vor der Kreuzung mit der Linzer Straße muss auf eine Leitlinie für die ersten zwei Fahrspuren aus Platzmangel verzichtet werden: Die geradeaus führende Leitlinie hört einfach auf. Nur die Richtungspfeile weisen die Fahrbahnhälfte als dreispurig aus. Erkennbar ist, dass es neben einem LKW eng ist. Zwei LKWs nebeneinander sind ein Problem. Dadurch könnte die Wahrnehmung eines in die Linzer Straße rechtsabbiegenden LKW-Fahrers hinsichtlich des geradeaus fahrenden Radverkehrs leiden. Eine geradeaus fahrende Radfahrerin wiederum wähnt sich aber auf einem gekennzeichneten Radweg sicher. Das Lernen, auf Schwächere Rücksicht nehmen zu müssen, ist Teil der Verkehrserziehung; allerdings nicht um jeden Preis.
Sinnvoller wäre, auf der Ameisbrücke nur auf einer Seite einen Fahrradweg zu markieren. Der Radfahrverkehr könnte an geregelten Kreuzungen für die Weiterfahrt auf die jeweilige Seite wechseln. Eine mögliche Zeitversäumnis würde durch die höhere Sicherheit mehr als ausgeglichen.
Ausdrücklich wird verwiesen, dass im zuständigen Bezirksparlament (das entsprechende Vorschläge ausarbeiten müsste) 56 Bezirksräte aller im Landtag vertretenen Parteien sitzen: SPÖ, FPÖ, ÖVP, Grüne, Neos und sogar ein klubungebundener Mandatar.
Es wird so viel über Entpolitisierung geredet. Ich finde, wir müssten politischer werden. Aber ohne Ideologie, sondern mit Vernunft.
Kontrollen sollen sich nicht auf Nichtbeachten sinnloser Verkehrszeichen oder Geschwindigkeitsbeschränkungen beschränken. Ich zahlte vorige Woche wegen Schnellfahrens (48 km/h unmittelbar nach Beginn einer 30er Zone) und Nichtbeachtens einer Stopptafel (ich rollte weit und breit als einziger Verkehrsteilnehmer an dem oben genannten Stoppschild vorbei). Solche Aktionen werden ausschließlich als zusätzliche Staatseinnahmen verstanden.
Wer Lust und Zeit hat, kann „Verkehrstote in Österreich und Strafen“ googeln. Die milden Urteile stoßen international immer wieder auf Verwunderung. Bedingte Geldstrafen für das grob fahrlässige Töten anderer Verkehrsteilnehmer finden keine Akzeptanz.
Vor Jahren wurde ich in der Nähe als Radfahrer unter ähnlichen Umständen von einem Kfz-Lenker niedergestoßen. Nur mit Mühe konnte ich den Kfz-Lenker am Wegfahren hindern. Ich erlitt Knochenbrüche. Die Gerichtsverhandlung war eine Verhöhnung. Die Staatsanwaltschaft war mit einer Diversion einverstanden. Der Richter folgte der Argumentation des Kfz-Lenkers (bzw. dessen Dolmetschers): Der Angeklagte könne sich eine Verurteilung wegen fahrlässige Körperverletzung nicht "gefallen lassen", da er als Nicht-EU-Bürger Schwierigkeiten mit der Arbeits- oder Aufenthaltsbewilligung bekommen könnte.
Mein Nichtbeachten einer sinnlosen Stopptafel unter größtmöglicher Vorsicht und gänzlichem Ausschluss jeder Gefährdung kam mir teurer zu stehen.
Ich überlegte, ob ich hier zum Schluss auch das Zumüllen erwähnen darf. Beim Fotografieren der Örtlichkeiten fiel mir der Müll auf. Ein Großteil liegt auf dem Areal der ÖBB.
Rattenfallen allein sind keine Lösung.
Offen bleibt die Frage: Sind die gesetzten Schwerpunkte für mehr Sicherheit im Straßenverkehr richtig gesetzt oder spielt Ideologie eine größere Rolle als Vernunft?
Entscheidend ist die Frage, ob die Risiken des Straßenverkehrs für zusätzliche Einnahmen missbraucht werden.
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