Leserbrief
Wanderweg in Schwertberg gesperrt – Paragraf 33
Leserbrief von Gerhard Friedl aus Schwertberg
Betrifft: Bericht „Schwertberg: kein Weg führt in Wald“ in der Ausgabe KW 12 der BezirksRundSchau Perg, erschienen am 23. März 2023 – zum Online-Bericht
Es geht um einen Forstweg, welcher, so wie viele andere auch, jahrzehntelang als Wanderweg benutzt wurde, obwohl er nicht als Wanderweg ausgewiesen und markiert war. Dieser Weg im Gemeindegebiet Schwertberg führt in einem kleinen Tal durch den Wald. Am Eingang des Tales steht ein Haus, dessen Besitzer Wanderer immer tolerierten.
Vor rund zehn Jahren wechselten die Besitzer, und auch diese verhielten sich so wie die Vorbesitzer. Vor ca. zwei Jahren schlug dieses Verhalten um und es wurden Tafeln gesetzt, welche die Benutzung des Weges verbieten, da der Weg über Privatgrund verläuft. Dieses Verbot wurde von den Wanderern ignoriert, da dieser Weg ja schon seit Jahrzehnten begangen wurde. Die Besitzer reagierten mit einer totalen Blockierung des Weges und damit einhergehend des gesamten Tales. Ich versuchte in einem Gespräch mit den Grundbesitzern, unter Hinweis auf Paragraf 33, Forstgesetz aus dem Jahre 1975, in dem die Wegefreiheit im Wald festgelegt ist, doch für Wanderer einen Durchgang zu ermöglichen. Mein Ansinnen wurde ohne Anführung von Gründen abgelehnt und die Besitzer berufen sich auf das Privatrecht.
Wenn solche Restriktionen bezüglich der Wegefreiheit möglich werden, dann kann man das Forstgesetz § 33 als obsolet betrachten, denn Nachfolger würden sich schnell finden. Mein Ansinnen bezieht sich nicht auf den Streit mit den Bauern, denen die Durchfahrt zu ihren Wäldern verwehrt wird, sondern um die Einhaltung des freien Wegerechtes für Wanderer.
Von Gerhard Friedl aus Schwertberg
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