Arbeiterkammer Perg
Rund vier Millionen Euro für Mitglieder erkämpft
Beispiele aus dem Arbeits- und Sozialrecht: Frau erhielt Nachzahlung für Überstunden, Mann mit Narkolepsie Rehageld.
PERG. Die Arbeiterkammer (AK) Perg zieht Bilanz über 2022: Insgesamt 5.428 Beratungen führten die Experten durch, überwiegend telefonisch. "Die Mitglieder wandten sich vor allem mit Fragen zu den Themen Entgelt, Invaliditätspension, Sonderruhegeld, Mutterschutz und Karenz, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkündigung sowie zur Altersteilzeit an uns", sagt Bezirksstellenleiter Kurt Punzenberger. Der Großteil der 1.380 Rechtsberatungen konnte durch die Beratung abgewickelt werden. In manchen Fällen waren aber Interventionen oder rechtliche Schritte nötig. In Summe erkämpfte die AK Perg mehr als vier Millionen Euro für ihre Mitglieder: Gerundet 3,40 Millionen Euro bei Sozialrechtsfällen und 0,28 Millionen Euro im Arbeitsrecht. Hinzu kommen 0,42 Mio. Euro in Folge von Insolvenzverfahren.
Von 77 bis 19.560 Euro
Im Arbeitsrecht belief sich die größte Summe auf 19.560 Euro – hier ging es um eine Abfertigung alt. Die kleinste Summe von 77 Euro betraf zustehendes Kilometergeld. Die AK Perg berichtet über eine hohe Nachzahlung für eine Frau: Ihr Arbeitgeber habe ihr die Entlohnung für 635 Überstunden, die Nachtzuschläge für 741 Arbeitsstunden sowie die Urlaubsersatzleistung für 35 Wochentage vorenthalten wollen, nachdem sie das Dienstverhältnis beendet hatte. Obwohl der Dienstgeber auf Verfallsbestimmungen verzichtet habe. Auf Intervention reagierte er nicht. So zog man vor Gericht. Im Zuge eines gerichtlichen Vergleiches erhielt die Bäckerin 7.695 Euro. Der Vergleich ergab sich, da der Unternehmer zwischendurch Überstunden bezahlt hatte.
Schlafpausen möglich?
Im Sozialrecht wurde für einen jüngeren Mann Rehageld von der Pensionsversicherung erkämpft. Der Mann leidet an Narkolepsie – eine Erkrankung, die oft mehrmals am Tag zu unkontrollierbaren Schlafanfällen führt. In erster Instanz urteilte der Richter, dass mehrere Schlafpausen am allgemeinen Arbeitsmarkt geduldet würden. In der zweiten Instanz wurde das Erstgericht beauftragt, ein berufskundliches Gutachten einzuholen. Dieses sollte klären, inwieweit die nötigen Pausen – alle ein bis zwei Stunden eine Ruhepause von 30 Minuten – von der Wirtschaft toleriert werden. Das Gericht kam zum Schluss, dass dies nicht der Fall ist. Der Mann kam zu seinem Recht und erhält das Rehageld.
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