Sarmingbach
Anrainer-Initiative gegen Umwidmung im Überschwemmungsgebiet

Der Sarmingbach in Waldhausen trat 2019 über die Ufer.  | Foto: privat
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WALDHAUSEN. Die Anrainerinitiative Sarmingbach/Schloßberg mit Sprecher Stefan Freinschlag schlägt Alarm. In einem Schreiben an Bürgermeister Franz Gassner, an die Gemeinderäte und an Vertreter der Landesregierung spricht man sich massiv gegen eine geplante Umwidmung des Grundstückes 489/1 am Sarmingbach in ein Gewerbegebiet aus.

Die Anrainerinitiative bringt für ihre ablehnende Haltung Überschwemmungsgefahr, naturschutzrechtliche Bedenken, Verkehrssicherheit, Ortsbild und Anrainerrechte ins Treffen.

Sarmingbach tritt über Ufer
"Das letzte Hochwasser beim Sarmingbach trat 2019 auf. 2002 wurde ein Haus einer Anwohnerin soweit bedroht, dass diese den Pelletsraum leeren musste um größere Schäden zu vermeiden. In Zeiten, in denen Land und Bund hunderte Millionen Euro in Ablösen gefährdeter Gebäude bzw. die Errichtung von Hochwasserschutzeinrichtungen investiert, ist es uns Anrainer nicht verständlich, dass eine Umwidmung und Bebauung des Grundstückes 489/1 tatsächlich erwogen wird. Da bei Eintreten des nächsten Hochwassers ein Rückstau der bebauten Fläche nicht ausgeschlossen werden kann, werden andere Liegenschaften härter vom Hochwasser betroffen sein als bisher“, sagt Stefan Freinschlag.

Verkehrssicherheit-Ortsbild

Zur Verkehrssicherheit meint die Anrainerinitiaitve: „Die ohnehin bereits mit Holztransporten belastete Sarmingsstraße (L575) wird weiter belastet. Es entsteht durch erhöhtes Verkehrsaufkommen ein erhöhtes Risiko im Bereich der Wohnanlage Steindl/Sperneder, speziell für Kinder! Durch das angedachte Bauvorhaben ist zudem eine Verschlechterung der Ausfahrtssituation beim Güterweg Handberg aufgrund des zusätzlich zu berücksichtigenden Kreuzungsbereiches gegeben. Weiteres wird die Sichtachse auf bzw. von der Stiftskirche durch ein Bauvorhaben erheblich beeinträchtigt."

Naturschutz
"Ausgerechnet in Zeiten in denen der Naturschutz einen immer größeren Stellenwert erlangt, wird seitens der Gemeinde die Zerstörung einer ökologisch wertvollen Landschaftsfläche und der dringend nötigen Grünräume in Erwägung gezogen. Diese Grünräume sind gleichermaßen für Mensch und Tier sehr wichtig", schreibt die Anrainerinitiaitve

Nachbarrechte
Stefan Freinschlag: "Die Errichtung einer Gewerbehalle mit ca. 1200m² auf dem Grundstück 489/1 steht in klarem Gegensatz zu einem Beschluss des Verfassungsgerichtshofes. Laut Verfassungsgerichtshof können Regelungen des äußeren Erscheinungsbildes Nachbarrechte berühren. Konkret haben Nachbarn einen Anspruch, dass Bauten den Flächenwidmungs- und Bebauungsvorschriften entsprechen müssen, beziehungsweise dürfen Bauvorhaben die dagegen verstoßen nicht realisiert werden.“

Ortsplanung
"Schon in der Vergangenheit war es der Gemeinde offenbar nicht möglich, Firmen mit Wachstumspotenzial entsprechende Gründe zur Verfügung zu stellen bzw. zu vermitteln. Diese wurden immer wieder dazu gezwungen, in Nachbarorte auszusiedeln. Die Umwidmung des beschriebenen Grundstückes bringt in Hinsicht auf die Errichtung eines Gewerbegebietes für die ortsansässigen Betriebe absolut keinen Mehrwert, da in Zukunft für weitere Betriebe wieder keine Lösung vorhanden ist."

Stefan Freinschlag: Abschließend weise ich ausdrücklich darauf hin, dass wir in keinster Weise gegen Firmengründungen oder -erweiterungen sind, da sich dadurch Arbeitsplätze für einige Gemeindebürger ergeben. Zudem würde das auch Einnahmen für die Gemeinde bedeuten, was den Gemeindefinanzen auch nicht schaden würde.

Bürgermeister-Stellungnahme
Die Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau ist in der Raumplanung zur Herstellung und Sicherung der räumlichen Voraussetzungen für eine leistungsfähige Wirtschaft angehalten.
Angesichts der hohen Pendlerzahlen und der Abwanderung aufgrund ungünstiger Wirtschaftsstrukturen im ländlichen Raum ist es umso wichtiger, als dass engagierten einheimischen Betrieben die Möglichkeit zur Weiterentwicklung gegeben und die so wichtigen Arbeitsplätze im Ort gehalten werden können.

Aufgrund der Topographie sowie der vorhandenen Hochwasserabflussbereiche gibt es jedoch nur sehr wenige Grundstücke, welche für eine betriebliche Nutzung geeignet sind und wurden die möglichen Flächen mit den zuständigen Sachverständigen der Abteilung Raumordnung und Naturschutz des Landes Oberösterreich begutachtet.
Es wurde dabei festgestellt, dass die gegenständliche Fläche sowohl aus raumplanerischer als auch aus naturschutzfachlicher Sicht für eine Umwidmung in gemischtes Baugebiet „M“ geeignet ist. Hinsichtlich der Lage im Nahbereich des „Sarmingbaches“ wurde von den Vertretern der zuständigen Wildbach- und Lawinenverbauung mitgeteilt, dass bei Einhaltung von Auflagen und Bedingungen kein Einwand gegen die Widmung besteht.
Unter Bezug auf diese Vorgespräche hat der Gemeinderat der Marktgemeinde Waldhausen in seiner Sitzung vom 14. Mai 2020 einstimmig beschlossen, das Verfahren zur Flächenwidmungsplanänderung der in Frage stehenden Fläche in gemischtes Baugebiet „M“ einzuleiten.

Die vorgebrachten Einwände der Anrainer werden natürlich ernst genommen und nach Möglichkeit berücksichtigt. Es wird aber auch um Verständnis ersucht, dass im Hinblick auf Vermeidung von Zersiedelung und Sicherung einer funktionsfähigen Infrastruktur eine bestmögliche Nutzung des Lebensraumes zu gewährleisten ist und deshalb auch Entscheidungen getroffen werden müssen, um die dringend notwendigen Arbeitsplätze im Ort erhalten und ausbauen zu können.

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