Der nicht gewählte Kanzler

Im Mai diesen Jahres wurde Mag. Christian Kern als Bundeskanzler der Republik Österreich angelobt. Dies geschah deshalb, weil der bis dahin amtierende Bundeskanzler Werner Faymann sein Amt zurücklegte.

Nun ist in diversen Medien und in Diskussionen immer wieder zu vernehmen, dass der neue Kanzler gar nicht gewählt sei!

Wie aber wird man in Österreich Bundeskanzler?

Das ist im Artikel 70 (1) unseres Bundes-Verfassungsgesetzes geregelt:
"Der Bundeskanzler und auf seinen Vorschlag die übrigen Mitglieder der Bundesregierung werden vom Bundespräsidenten ernannt."

Und weiter heißt es dort:
"(2) Zum Bundeskanzler, Vizekanzler oder Bundesminister kann nur ernannt werden, wer zum Nationalrat wählbar ist;"

Im Artikel 26 (4) ist dazu geregelt:
"Wählbar sind die zum Nationalrat Wahlberechtigten, die am Stichtag die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben."

Ergo wird der Bundeskanzler in Österreich nicht gewählt, sondern vom Bundespräsidenten ernannt.

Ist es die Unwissenheit, auch von Funktionären, ja sogar Abgeordneten, über den Inhalt unserer Verfassung, oder reiner Populismus, welche zu der Aussage "Der nicht gewählte Kanzler" kommen lässt?

Zitierte Quellen: RIS - Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Bundes-Verfassungsgesetz

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