Vollzeitbürgermeisterin und Witwe: Gesetz geändert

Mariannne Gusenbauer-Jäger mit dem Initiativantrag, der zur Gesetzesänderung führte.
  • Mariannne Gusenbauer-Jäger mit dem Initiativantrag, der zur Gesetzesänderung führte.
  • hochgeladen von Ulrike Plank

SCHWERTBERG (ulo). Freude über eine in der Vorwoche beschlossene Gesetzesänderung herrscht bei Schwertbergs Bürgermeisterin Marianne Gusenbauer-Jäger: "Für mich ist das eine Bestätigung, dass ich recht habe." Versorgungsbezüge wie eine Witwenpension oder eine Betriebspension des verstorbenen Ehemannes werden in Zukunft vom hauptamtlichen Bezug abgezogen. Ein Fall wie bei Gusenbauer-Jäger sollte damit nicht mehr passieren.

Wie berichtet, hatte Gusenbauer-Jäger zusätzlich zu ihrem Gehalt als hauptamtliche Bürgermeisterin auch eine Witwenpension bezogen, was laut der damaligen Gesetzeslage nicht erlaubt war. "Deshalb wollte ich den Bezug der Witwenpension ruhend stellen. Mir wurde aber gesagt, das sei nicht möglich. Als Witwe durfte ich also nicht Vollzeitbürgermeisterin sein. Es kann nicht sein, dass der Familienstand ausschlaggebend dafür ist, welchen Beruf eine Frau ausüben darf", so Gusenbauer-Jäger.
Da die Gesetzesänderung aber nur für künftige Fälle und nicht rückwirkend gilt, ist die Sache für Gusenbauer-Jäger noch nicht erledigt: "Derzeit ist der Verfassungsdienst des Landes damit beschäftigt. Ich bin aber zuversichtlich."

Beschlossen wurde die Gesetzesänderung im Landtag am Donnerstag. 4. Juli. "Es war ein gemeinsamer Antrag aller Fraktionen und die Änderung wurde einstimmig beschlossen. Somit ist diese Diskriminierung im Gemeindebezügegesetz beseitigt", freut sich auch SP-Klubvorsitzende Gerti Jahn.

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