Antragsfrist für Förderungen läuft ab
Am 32. Dezember ist es zu spät!

Bgm. Max Oberleitner, SHV-Perg-Zentralbetriebsrätin Ursula Weißengruber, AK-Kammerrat Fabio König, Bgm. Martin Gaisberger. | Foto: ÖAAB Bezirk Perg
  • Bgm. Max Oberleitner, SHV-Perg-Zentralbetriebsrätin Ursula Weißengruber, AK-Kammerrat Fabio König, Bgm. Martin Gaisberger.
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Letzte Chance auf Unterstützung: Mit Jahresende verstreicht die Antragsfrist vieler Förderungen.

BEZIRK PERG. Viele Arbeitnehmer schöpfen mögliche finanzielle Unterstützungen aus Unwissenheit nicht aus. "Der OÖVP-Arbeitnehmerbund ÖAAB im Bezirk Perg hat sich zum Ziel gesetzt, besonders auf wichtige Unterstützungsmöglichkeiten aufmerksam zu machen, die nur mehr bis 31. Dezember des Jahres beantragt werden können", sagt ÖAAB-Bezirkschef Bgm. Max Oberleitner. Dabei ist wichtig zu wissen, dass es auf den Eingangsstempel der Behörden ankommt – das heißt, wer Anträge postalisch verschickt, muss mehrere Tage Postweg einkalkulieren.

Folgende Förderungen können bis 31. Dezember 2019 beantragt werden:

Fernpendlerbeihilfe des Landes OÖ für das Pendlerjahr 2018: Alle oö. Arbeitnehmer, die vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsplatz eine einfache Wegstrecke von mindestens 25 km zurücklegen, erhalten je nach Entfernung zwischen 168 und 325 Euro. Wenn eine Jahreskarte des OÖ. Verkehrsverbundes erworben wird, gibt es einen Öko-Bonus – 30-prozentiger Zuschlag. Das steuerpflichtige Einkommen darf 26.000 Euro nicht übersteigen. Pro Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 2.600 Euro. Antragstellung auf der Homepage des Landes OÖ Das Land gewährt die Beihilfe, trotz Freifahrtmöglichkeit, auch Lehrlingen und Praktikanten, wenn Arbeitsstätte oder Berufsschule mehr als 25 km vom Wohnsitz entfernt liegt.

Fahrtenbeihilfe Lehrlinge: Lehrlinge, die nicht unentgeltlich mit Öffis zur Arbeit fahren können oder zu Fuß über zwei km zur nächsten Einstiegshaltestelle zurücklegen müssen, erhalten für Wegstrecken bis 10 km 5,10 Euro pro Monat bzw. bei über 10 km Entfernung 7,30 Euro pro Monat Fahrtenbeihilfe. Anträge für 2018 sind vom Familienbeihilfenbezieher mit dem „Beih94-Formular“ beim Wohnsitzfinanzamt zu stellen.

Schul- & Heimbeihilfe des Bundes: Schulbeihilfe erhält man beim Besuch einer mittleren oder höheren Schule ab der 10. Schulstufe. Es gibt einen Grundbetrag von 1.130 Euro, der in bestimmten Fällen erhöht oder vermindert wird. Ab der 9. Schulstufe kann man beim Besuch einer mittleren, höheren oder polytechnischen Schule Heimbeihilfe beantragen, wenn Hin- und Rückweg nicht zumutbar sind und der Schüler deshalb außerhalb des Wohnortes der Eltern wohnt. Als unzumutbar gelten Wegzeiten von über zwei Stunden. Es gibt einen Grundbetrag von 1.380 Euro, der in bestimmten Fällen erhöht oder vermindert wird – schulbeihilfenrechner.at Sobald eine Heimbeihilfe gewährt wird, erfolgt eine automatische Auszahlung der Fahrtkostenbeihilfe von jährlich 105 Euro. Antragstellung fürs laufende Schuljahr bis 31. 12. 2019 unter schuelerbeihilfen.bmbf.gv.at

Arbeitnehmerveranlagung 2014: Bis 31. 12. kann man noch rückwirkend den so genannten „Steuerausgleich“ durchführen. Vor allem für Pendler, Familien, bei Weiterbildungen oder für Personen mit hohen Krankheitskosten gibt es hier bares Geld zu holen. Auch Lehrlinge und Geringverdiener haben die Möglichkeit auf eine Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen. Abwicklung via finanzonline.at oder mittels Formular „L1“ beim Finanzamt.

Reparaturbonus des Landes: Bis 31. 12. gibt es für die Reparatur von haushaltsüblichen Elektrogroß- und -kleingeräten durch einen im „Reparaturführer“ angeführten Gewerbebetrieb eine Förderung von 50 Prozent der Reparaturkosten, maximal 100 Euro. Gefördert werden ausschließlich Arbeitszeit und Materialkosten mit einem Rechnungsdatum ab 3. 9. 2018. Mehr auf der Seite des Landes OÖ

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