Die Perger und ihre Wunschkennzeichen

Wirtschaftskammer-Bezirkschef Wolfgang Wimmer ist seit 15 Jahren als "WIWO1" unterwegs.
  • Wirtschaftskammer-Bezirkschef Wolfgang Wimmer ist seit 15 Jahren als "WIWO1" unterwegs.
  • hochgeladen von Michael Köck

BEZIRK PERG. 42.381 Pkw und Kombi sind im Bezirk aktuell zugelassen. Rechnet man Motorräder, Anhänger, Lkw und Ähnliches hinzu, ergibt sich eine Zahl von 69.466. Und damit um 5000 Fahrzeuge mehr als noch vor vier Jahren. Seit 1. Jänner 1990 ist es möglich, mit seiner persönliche Nummerntafel durch die Gegend zu fahren. Seitdem gab es rund 3700 Neu-Anträge auf ein Wunschkennzeichen bei der Bezirkshauptmannschaft (BH) Perg. Ein Mann der ersten Stunde ist Versicherungsprofi und Wirtschaftskammer-Bezirkschef Wolfgang Wimmer: Im Jänner 1990 beantragte er sein Wunschkennzeichen "PE-RG100". "Ich wollte nicht übertreiben mit 'PE-RG1', daher die 100", lacht Wimmer. Seit 15 Jahren ist er nun als "WIWO1" unterwegs. Am Oldtimer Fiat 500 prangt das Schild "WIWO2". "Ich sehe es als Werbung und Marke", erklärt er. Den Spitznamen "Wiwo" haben die Jungscharkinder ihrem damaligen Leiter Wimmer vor rund 40 Jahren gegeben.

Eine kostspielige Sache
Insgesamt ist die Anzahl an Neu-Anträgen bei Wunschkennzeichen leicht rückläufig. 2005 bis 2010 wurden 691 Anträge gestellt, von 2010 bis 2015 waren es nur mehr 632 Anträge. "Der Trend geht in Richtung weniger, weil sich viele am Anfang schon ihr Wunschkennzeichen geholt haben", sagt Christina Pilsl, Leiterin der Sicherheitsabteilung auf der BH Perg. Für das persönliche Nummernschild heißt es tief in die Tasche greifen: Ein normales Taferl kostet 18 Euro, für ein Wunschkennzeichen sind zusätzlich 228,30 Euro zu berappen. Dazu kommt: Ein Wunschschild gilt nur 15 Jahre. Danach ist bei der Versicherung eine Verlängerung nötig. Dafür werden 214 Euro eingehoben. Was erlaubt und was verboten ist, regelt das Kraftfahrgesetz – siehe Kasten auf der rechten Seite. Abgelehnt wurden auf der BH Perg bislang keine Anträge: Weil im meist telefonischen Vorgespräch schon darauf hingewiesen wird, was möglich ist und was nicht. Eine Mitnahme des Kennzeichens ist bei Wohnsitzwechsel in einen anderen Bezirk oder eine Statutarstadt nicht möglich.

Was ist erlaubt und was nicht?

Ein Kennzeichen muss im Bezirk Perg mindestens dreistellig und darf maximal fünfstellig sein. Es muss zumindest aus einem Buchstaben und zwei Ziffern oder zwei Buchstaben und einer Ziffer bestehen. Was erlaubt und was verboten ist, regelt das Kraftfahrgesetz. Verboten sind lächerliche oder anstößige Buchstabenkombinationen oder Buchstaben-Ziffernkombinationen. Auch in Kombination mit der Behördenbezeichnung, also mit "PE", darf sich keine lächerliche oder anstößige Kombination ergeben. Verboten sind Kennzeichen mit Bezug zum Nationalsozialismus. Beispiele: "88", "HH" (Nazi-Codes für Heil Hitler), "KZ", "SA" oder "SS". Ebenfalls verboten: "IS" und "ACAB" (all cops are bastards). Ein einmal genehmigtes Kennzeichen wird nicht entzogen. Ist es aber lächerlich oder anstößig, darf es nach Ablauf von 15 Jahren nicht mehr verlängert werden.

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