Freispruch für gewaltbereiten Asylwerber
PIELACHTAL (ip). Wegen Freiheitsentziehung, Nötigung und zweifacher Körperverletzung angeklagt, verließ ein 23-jähriger Asylwerber aus dem Pielachtal ohne Strafe das Landesgericht St. Pölten. Mit zwei Kleinkindern am Arm machte die Ehefrau des Beschuldigten als Zeugin von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch. Ihre ursprünglichen Angaben vor der Polizei konnte Richter Slawomir Wiaderek daher für einen Schuldspruch nicht heranziehen.
Im Mai dieses Jahres sei es in der Familie, laut Staatsanwaltschaft, zu einem Streit gekommen. Als Erziehungsmaßnahme habe der Angeklagte seinen zweijährigen Sohn eine halbe Stunde in einen Kasten eingesperrt. Als die junge Mutter das Kind befreien wollte, habe sie ihr Ehemann angegriffen. „Ich habe ihr eine Ohrfeige gegeben. Dem Sohn habe ich nur gedroht, ihn mit einem Draht zu schlagen, damit er das Nachbarskind in Ruhe lässt“, verharmloste der 23-Jährige die Vorwürfe, zu denen er sich nicht schuldig bekannte. Aufgrund der schweigenden Zeugin konnte Wiaderek den Mann diesbezüglich nur freisprechen (nicht rechtskräftig).
Als es zwei Tage nach dem ersten Vorfall abermals zu einer Auseinandersetzung zwischen den Eheleuten gekommen war, soll der gewaltbereite Mann seine Frau gestoßen haben, sodass diese gestürzt sei. Einschreitende Polizeibeamte stellten bei der Frau auch Würgemale am Hals fest. Zu diesem Faktum geständig, nahm der Asylwerber eine Diversion in Form einer zweijährigen Probezeit an.
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