Mutter von Freispruch des Sohnes enttäuscht
Die Aussagen aller vier Beteiligten wurden als schlüssig gewertet
PIELACHTAL (ip). „Ein wirkliches Problem ist hier die Schuldfrage“, meinte sogar der St. Pöltner Staatsanwalt Karl Wurzer, der zu Beginn des Prozesses gegen einen 37-Jährigen aus dem Pielachtal von einer schweren Körperverletzung ausgegangen war. Demnach habe der Beschuldigte im Jänner vergangenen Jahres bei einem Streit mit seiner Mutter diese zu Boden gerissen, sie geschlagen, getreten und ihr ein Büschel Haare ausgerissen. Erst als die Schmerzen der Frau in der Nacht unerträglich wurden, fuhr sie mit ihrem Ehemann ins Krankenhaus, wo Rippenbrüche und ein Steißbeinbruch diagnostiziert wurden. Sie sei gestürzt, habe sie dort gelogen, behauptete die Frau nun als Zeugin vor Gericht. Opfervertreter Jürgen Brandstätter forderte daher 2.800 Euro Schmerzensgeld für seine Mandantin, die ihren Sohn nun massiv belastete. Während der Ehemann nur von seiner Frau erfuhr, was passiert sei und beobachtet hatte, wie sie ihre Haare fand und einsteckte, war die Ehefrau des Angeklagten unmittelbare Zeugin des Vorfalls. Das Opfer sei auf einer Eisplatte ausgerutscht und man habe sie dort am Boden liegend gefunden, so die Version des Paares gegenüber Richter Slawomir Wiaderek, der, wie Staatsanwalt Wurzer, die Aussagen aller vier Beteiligten als schlüssig und glaubwürdig wertete. Laut Gutachten konnte nämlich nicht festgestellt werden, ob die Verletzungen der Frau vom Sturz oder von den Attacken des Sohnes herrührten. Auch das Haarbüschel und das etwa eine Woche später aufgenommene Foto von der kahlen Stelle am Kopf, sei nicht hundert Prozent einem Verursacher zuzuordnen. „Freispruch im Zweifel“ lautete das Urteil Wiadereks, der nicht mit der notwendigen Sicherheit von der Schuld des Mannes überzeugt war. Das rechtskräftige Urteil kommentierte die enttäuschte Mutter kopfschüttelnd: „Der daschlogt mi fast und wird frei g'sprochen?!“
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