Die Gartenarbeit steht bald an
So viel lärmen darf der Garten
Die Gartenidylle ist schön. Doch dann schmeißt der Nachbar den Rasenmäher an. Darf der das?
PIELACHTAL. Der Winter ist vorbei und die Arbeiten im Garten stehen an. Dabei auch schon mal Lärm. Also was ist in unseren Gemeinden wann erlaubt? "In der Gemeinde Loich ist die Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor an Sonn- und Feiertagen in geschlossenem Siedlungsgebiet verboten", berichtet Johanna Schaffhauser aus der Gemeinde Loich.
Verordnung aus 1976
"In der Marktgemeinde Frankenfels gibt es seit dem 20. Mai 1976 eine ortspolizeiliche Verordnung, welche die Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren an Sonn- und Feiertagen in geschlossenen Siedlungsgebieten verbietet",
schildert Amtsleiter Arthur Vorderbrunner.
Alle halten sich daran
Josef Pöcklhofer ist der Obmann des Kleingartenverbands in Ober-Grafendorf. Am Sonntag sind dort keine Arbeiten erlaubt. Ansonsten gibt es Ruhezeiten von 12 bis 14 Uhr. Ab dann darf bis 19 Uhr gearbeitet werden. Am Samstag bis zu Mittag.
"Die Leute halten sich aber immer an die Ruhezeiten",
erzählt Pöcklhofer. „Bei Gemeindeverordnungen sind wir als Polizei nicht in die Vollziehung eingebunden. Manche Gemeindeverordnungen legen sogar Db-Werte fest oder erweitern die Ruhezeiten. Manche Bürger sind dann irritiert, wenn wir sie an den Bürgermeister verweisen“, erzählt Philipp Harold, Bezirkspolizeikommandant St. Pölten-Land.
Kommunikation ist wichtig
"Es ist empfehlenswert, zuvor selbst mit den Nachbarn zu sprechen, bevor man die Polizei involviert. Dies kann zu Missverständnissen in einem sonst guten Nachbarschaftsgefüge führen. Hier gilt, wie in vielen anderen Bereichen, dass Kommunikation der Schlüssel zu einem harmonischen Miteinander ist“,
ergänzt er.
Das könnte Sie ebenfalls interessieren:
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.