Marktgemeinde Ober-Grafendorf
Wie geht es nach Ostern weiter?

Symbolfoto: Masken tragen ist in allen Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln verpflichtend. | Foto: freepik
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"Hinweisen möchte ich im besonderen darauf, dass auf Osterbesuche und Osterfeiern verzichtet werden möge. Der "Ostererlass" wurde aufgehoben und ist nicht mehr gültig.", erklärt Amtsleiter Gottfried Berndl. 

OBER-GRAFENDORF (pa). Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den neuesten Entwicklungen (Stand 6.4) wurden vom Niederösterreichischer Zivilschutzverband ausgeschickt. 

Regelungen und Vorgehen bis Ostern

• 8 Tage strikte Einhaltung der bisherigen Maßnahmen mit Ziel Kräfte zu bündeln und Virus möglichst einzudämmen
• Keine Familienfeiern zu Ostern

Welche Regeln gelten bis kommenden Montag, den 13. April 2020?
Bis kommenden Montag, gelten dieselben Regeln und Maßnahmen wie bisher. Es gibt zurzeit nur vier Gründe, das Haus zu verlassen:
1. Um zur Arbeit zu gehen, wenn das notwendig ist.
a. Dort wo möglich, sollen die Menschen von daheim per Telearbeit arbeiten.
b. All jene, die in Bereichen tätig sind, die die Versorgung in unserem Land gewährleisten, sind davon ausgenommen.
2. Dringend notwendige Besorgungen.
a. Davon umfasst sind dringende Erledigungen, wie der Einkauf von Lebensmitteln oder der Gang zur Apotheke.
3. Anderen Menschen helfen.
a. Viele Menschen in Österreich sind derzeit auf unsere Hilfe angewiesen, da sie beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen selbst keine Lebensmittel einkaufen können.
b. Wer in solchen Fällen sein Haus verlässt, um anderen zu helfen, soll dies auch in dieser Zeit tun können.
4. In besonderen Ausnahmefällen gilt: Wer im dringenden Fall ins Freie möchte, soll das ausschließlich alleine machen oder mit den Personen, mit denen er in der Wohnung gemeinsam zusammenlebt.

Darf ich zu Ostern meine Oma besuchen/sie zu mir einladen oder ich meine Familie oder Freunde treffen?
Nein. Es soll zu Ostern weiterhin auf Feiern verzichtet werden, da nach wie vor ein Risiko besteht durch soziale Kontakte das Coronavirus zu verbreiten.

Darf ich am Osterwochenende einen Ausflug mit meiner Familie machen?
Nein. Es ist aber weiterhin erlaubt, sich die Füße im Freien zu vertreten. Entweder alleine oder maximal mit den Personen mit denen man in einem Haushalt lebt. Wir bitten Sie Abstand zu anderen Personen zu halten (mindestens 1 Meter) und Menschenansammlungen im öffentlichen Raum zu unterlassen.

Muss ich beim Einkaufen nun eine Maske tragen?
Ja, ab Montag den 6. April 2020 ist eine Bedeckung von Mund und Nase in großen Supermärkten verpflichtend. Ab dem 14. April 2020 ist es in allen Geschäften verpflichtet, die geöffnet haben. Hierbei reicht neben dem Mund-Nasen-Schutz auch die Bedeckung mittels Tuch, Schal oder einer selbstgemachten Maske. Der Mund-Nasenschutz, der in Geschäften aufliegt, wird entweder kostenfrei oder zum Selbstkostenpreis zur Verfügung gestellt.

Regelungen ab 14. April 2020:

Welche konkreten Bereiche sind durch die Ausweitung der Bedeckungspflicht mit Mund- Nasen-Schutz erfasst?
• Alle geöffneten Geschäfte
• Öffentlicher Verkehr
• Am Arbeitsplatz nach Absprache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Sozialpartnerregelung)

Wann werden in Wien die Bundesgärten geöffnet?
• Ab dem 14. April 2020.
• Unter Kontrolle der Eingangsbereiche und regelmäßigen Abstandskontrollen,Gruppenbildung in den Parks.

• Alleine oder maximal mit jenen Menschen, mit denen man im Haushalt lebt
• Zu allen anderen ist Abstand zu halten

Ab wann darf ich wieder zur Arbeit gehen?
• Es gilt nach wie vor, dass man zur Arbeit gehen darf.• Wo immer es möglich ist, homeoffice

•Es gilt auch am Arbeitsplatz: Abstand halten, Hygiene, Desinfektion, Mund- Nasenschutz (Absprache mit Arbeitgeber/Sozialpartnerregelung)

Wann kann ich wieder einen Sportplatz besuchen oder ins Fitnesscenter gehen?
• Bis auf weiteres nicht
• Die Situation wird bis Ende April evaluiert

Wann öffnen Theater, Kinos und andere Kultureinrichtungen?
• Bis auf weiteres nicht
• Die Situation wird bis Ende April evaluiert

Wann sind wieder Sport- und andere öffentliche Veranstaltungen möglich?
• Bis Ende Juni sind keine Veranstaltungen erlaubt
• Für den Sommer wird die Situation zeitgerecht evaluiert

Weiter Fragen und Antworten können Sie hier downloaden.

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