Ein Jahr bedingt für ehemligen SP-Bürgermeister

Bürgermeister Pressbaum | Foto: Ilse Probst

Verdächtig schnell habe Heinz Kraus eine Baubewilligung für die Liegenschaft eines Freundes erteilt, so die Anklage, und mit dieser sein Amt als ehemaliger SP-Bürgermeister missbraucht. Kraus hingegen sieht sich unschuldig.

PRESSBAUM / ST. PÖLTEN (ip). Nicht rechtskräftig ist das Urteil gegen den ehemaligen Bürgermeister von Pressbaum, Heinz Kraus. Seinem Amtsverständnis entsprechend sei er aber unschuldig, daher wendet er sich mit einer Nichtigkeitsbeschwerde an den Obersten Gerichtshof.

Anklage: Amtsmissbrauch
Der mittlerweile pensionierte Bankangestellte war zweieinhalb Jahre Bürgermeister der Gemeinde und damit gleichzeitig Baubehörde erster Instanz. Laut Anklage der St. Pöltener Staatsanwältin Julia Gartner habe er in dieser Funktion als Beamter das Bundesland Niederösterreich vorsätzlich geschädigt beziehungsweise seine Stellung wissentlich missbraucht.

Fall aus dem Jahr 2007
Konkret geht es um eine Baubewilligung vom 20. Juni 2007, die auch für den vorsitzenden Richter des Schöffensenats Helmut Weichhart verdächtig rasch erteilt wurde, zumal der Antragsteller im Juli 2007 auch als Trauzeuge der Frau des Ortschefs fungierte.

Keine Befangenheit, obwohl es um Trauzeugen ging?
„Hätten Sie da wegen Befangenheit den Fall nicht abgeben müssen?“, wollte Weichhart wissen. – „Meines Erachtens nach: nein. Da dürfte ich 40 Prozent aller Baubewilligungen nicht erteilen. In einer 6.000-Seelen-Gemeinde kennen den Bürgermeister halt viele sehr gut“, argumentierte der Beschuldigte.
„Ein Trauzeuge ist doch nicht jemand, der einem auf der Straße begegnet“, wunderte sich Weichhart. – „Für uns war die Hochzeit nur eine Formsache. Der Trauzeuge hat für uns nicht so eine Bedeutung“, erklärte Kraus, der den Freund auf einer Skala von eins bis zehn etwa als „Nummer vier“ einstuft.

Ziel allein rasche Abwicklung
„Ich war immer bemüht, schnell zu arbeiten“, verteidigte Kraus die rasche Abwicklung des Falles. Sein Freund hatte sich damals beim Kauf der Liegenschaft, auf der sich auch eine Villa aus der Gründerzeit – bekannt als Villa Seewald – befindet, verspekuliert und wollte durch Verkauf retten, was noch zu retten war. Um die Liegenschaft verkaufen zu können, musste eine Baubewilligung her, die einerseits den Abbruch der Villa sowie die Errichtung von acht viergeschossigen Wohnsilos gestattet.

Gemeinde-Sachverständiger in schiefem Licht
Am 1. Juni 2007 traf sich der Angeklagte mit einem „Sachverständigen unter Anführungszeichen“, wie ihn der Richter titulierte, auf der Liegenschaft. Es handelte sich um einen weiteren Freund von Kraus, einen ortsansässigen Baumeister, der sich seiner Aussage im Prozess entschlug, da ihm selbst ein Verfahren wegen Amtsmissbrauchs bevorsteht. Sein Gutachten, das er nicht begründet hatte, lässt jedoch einige Fragen offen. So habe man etwa nicht berücksichtigt, dass dieses Gebiet nur Ein- und Zweifamilienhäuser aufweist. An eine entsprechende Verkehrsanbindung der Wohnsilos habe man überhaupt nicht gedacht.
Mittlerweile ist ein brisanter Aspekt hinzugekommen: Die Villa Seewald steht inzwischen unter Denkmalschutz und darf somit nicht abgerissen werden, was die Sachlage zusätzlich kompliziert gestaltet.

Auf Treu und Glauben...
„Ich habe meine Unterschrift unter etwas gesetzt, das ein Sachverständiger geprüft hat. Wenn der Bausachverständige sagt: ,So könn ma des machen‘, dann geht es für mich so!“, versuchte Kraus den Ball an den Baumeister abzuspielen und ergänzte: „Ich sehe noch immer kein Problem darin, dass ich das gemacht habe.“

Vorläufiges Urteil: Ein Jahr bedingt
Der Schöffensenat kam zu einem anderen Schluss und verurteilte den ehemaligen Bürgermeister zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr.

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