Flüchtlinge nach Fenstersturz aus U-Haft entlassen
PURKERSDORF (ip). Mitte Juli diesen Jahres eskalierte in einer Asylunterkunft in Purkersdorf ein seit längerem andauernder Streit zwischen einer Gruppe Somalier und einer Gruppe Afghanen. Den Höhepunkt erreichte die Auseinandersetzung in der Nacht zum 13. Juli, als die Afghanen eine Türe zu einem Zimmer im 2. Stock aufbrachen, in dem sich die Afrikaner verbarrikadiert hatten. Im Zuge einer wilden Schlägerei wurden zwei Beteiligte verletzt, ein 17jähriger Somalier stürzte aus dem Fenster zunächst acht Meter tief auf ein Vordach, danach weitere vier Meter in einen Betonschacht, aus dem ihn Feuerwehrmänner herausschneiden mussten, bevor er mit multiplen Brüchen ins Krankenhaus eingeliefert wurde. Nach den ersten Ermittlungen in Richtung absichtlicher schwerer Körperverletzung beziehungsweise möglichen Mordversuch, kamen fünf Afghanen im Alter zwischen 15 und 18 Jahren in U-Haft, aus der sie nun auf Antrag der Staatsanwaltschaft St. Pölten wieder entlassen wurden Laut dem Sprecher der Staatsanwaltschaft Leopold Bien bestehe aufgrund der Erkenntnisse beim Lokalaugenschein am 8. August kein dringender Tatverdacht mehr. Den inhaftierten Afghanen könne man vorerst keinen Tötungsvorsatz zur Last legen. Es gäbe in diesem Zusammenhang nun weitere Ermittlungen auch gegen bislang Unbekannte.
Bei der Rekonstruktion des Tathergangs in Anwesenheit einer Ermittlungsichterin, des zuständigen Staatsanwalts, der Tatortgruppe der Polizei sowie der Beteiligten der Schlägerei und deren Rechtsvertreter ergaben sich laut Verteidiger Christian Reiter zahlreiche Widersprüche zu den bisherigen Aussagen vor Polizeibeamten.
Während der schwerverletzte Somalier und ein mit ihm befreundeter Somalier erklärten, die Afghanen hätten den 17jährigen aus dem Fenster geworfen, habe ein Tatzeuge, ebenfalls Afghane, laut Reiter die Geschehnisse dahingehend geschildert, dass der Somalier letztlich freiwillig aus Angst vor den Kontrahenten aus dem Fenster gesprungen sei. Offenbar habe der ortsunkundige Bursche die Sprunghöhe unterschätzt, vermutet der Verteidiger. Er betonte, dass die Aussage dieses Zeugen äußerst glaubwürdig sei und wesentlich dazu beigetragen habe, dass die Staatsanwaltschaft die Enthaftung der Afghanen beantragte.
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