Flugzeugabsturz in Wohngebieten wer zahlt?
Aufgrund meiner Anfrage an das Innenministerium erhielt ich die Anweisung mich in diesem Fall an das vvo@vvo.at zu wenden.
Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs Schwarzenbergplatz 7
Folgende Mitteilung habe ich heute erhalten.
Die Höhe der (verpflichtend abzuschließenden) Haftpflichtversicherung für Luftfahrzeuge richtet sichnach der höchstzulässigen Abflugmasse des Flugzeuges und kann bis zu 700 Mio Sonderziehungsrechte (SZR) betragen.
Das Sonderziehungsrecht ist eine "künstliche" Währung des internationalen Währungsfond 1 SZR entspricht derzeit ca € 1,25.
Ein drittel der Versicherungssumme dient dem Ersatz von Sachschäden
zwei Drittel dem Ersatz von Personenschäden (Personen die nicht mit dem Flugzeug befördert wurden).
Schadenersatzansprüche sind an den Halter des Luftfahrzeuges/die Airline zu richten.
Wenn Schäden aus Flugzeugabstürzen z.B im Rahmen einer Eigenheimversicherung gedeckt sind, kann man sich an die eigene Versicherung wenden und erhält dort die Entschädigung im vertraglich vereinbarten Ausmaß.
Es ist also jeder der ein Haus hat gut beraten seinen Versicherungsvertrag anzuschauen.
Ob Schäden im Falle des Falles auch wirklich zur Gänze abgedeckt sind.
Ein Hausneubau mit Inventar koste heute sicher 500.000,-- Euro!
Ob das die Versicherung bezahlt?
Hier eine Liste Haftpflicht Luftfahrgesetz.
MTOM von weniger als 500kg 750 000SZR / 1SZR € 1,25
1000kg 1 500 000 SZR
das geht bis zu 500 000kg mit 700 000 000 SZR
Für Schäden Hängegleitr Paragleiter Fallschirm Gewicht von wneiger als 20kg Haftet der Halter bis zu einem Betrag von 500 000 SZR.
G.Zinniel
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