KEINE gesetzliche Regelung Mindestabstand Garagen.........
Die Straße ist zwischen Garage und parkenden Autos 3,50 - 4m breit* - abzüglich eines minimalen Bürgersteigs vor der Garage von vielleicht einem halben Meter.
Das wäre in der Tat eng und würde es dem Garagennutzer quasi unmöglich machen, mit einem ca. 4,50 bis 5 Meter langen Pkw die Garage zu verlassen. Wenn ich´s dann richtig verstanden habe.
Wir wären dann im Tatbestand " Parken mit Behinderung"
Sie behinderten +) durch das Parken Andere.
§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat
Oder man setzt die Garagenausfahrt mit einer Grundstücksausfahrt gleich
Sie parkten auf einer schmalen Fahrbahn gegenüber einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt.
§ 12 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 54 BKat
Eine spezielle Regelung für Garagen gibt´s nicht. Zumindest nicht im Tatbestandskatalog.
Ob man sich im Fall der Fälle gegen das Abschleppen wehrt, muss jeder für sich entscheiden. Und ob´s dann rechtens war, wird wohl Fall für Fall entschieden.
Gibt es tatsächlich keine gesetzliche Regelung (Mindestabstand Garagenaus-einfahrten?).
Wenn nicht, dann sollte das der Gesetzgeber nachholen. 2meter Abstand auf beiden Seiten wäre ausreichend um auch mit einem größeren Auto aus der Garage fahren zu können.
Es ist verständlich, dass jeder einen Parkplatz sucht, aber alles zuparken geht auch nicht.
Heute hat jede Familie 2 Autos - später kommen die groß gewordenen Kinder dazu 2 Autos.
Pro Familie 4 Autos heut zu Tage Realität.
G.Z.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.