Flug gestrichen
Das müssen Arbeitgeber*innen beachten
Der Rückflug aus dem Urlaub wurde storniert, ich komme nicht rechtzeitig zur Arbeit. Droht nun die Kündigung? Der ÖGB Reutte gibt einen Überblick.
AUSSERFERN (eha). Viele Urlaube im Sommer enden mit einer bösen Überraschung – Rückflüge werden storniert, oder haben extreme Verspätungen, und die Betroffenen sitzen unverschuldet im Ausland fest. Aktuell sorgen z. B. die Hitze und die andauernde Trockenheit für Waldbrände in Südeuropa. Aufgrund der Ausnahmesituation werden auch viele Flüge gecancelt und zahlreiche Tiroler*innen schaffen es teils nicht mehr rechtzeitig zurück an ihren Arbeitsplatz.
Arbeitgeber informieren
„Wenn der Rückflug überraschend gestrichen wurde, ist das Wichtigste umgehend den Arbeitgeber zu informieren – egal ob man zu spät oder gar nicht in die Arbeit kommen kann. Das kann man per Telefon, E-Mail oder WhatsApp machen. Tut man das nicht, kann es unter Umständen zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie einer Entlassung kommen“,
informiert Herbert Frank, ÖGB-Regionalvorsitzender Tiroler Oberland und Außerfern.
Werwegen eines stornierten Fluges nicht rechtzeitig in die Arbeit kommen kann und Bescheid gegeben hat, braucht keine Konsequenzen zu fürchten, und muss auch keinen zusätzlichen Urlaubstag nehmen, denn in diesem Fall liegt ein Dienstverhinderungsgrund vor. Verhält man sich ordnungsgemäß, muss man sich auch bezüglich des Gehalts keine Sorgen machen.
Generell muss man alles unternehmen, um pünktlich wieder bei der Arbeit zu erscheinen. Staus und Verspätungen müssen einkalkuliert sein. Sonst kann es dazu führen, dass man für diese Dauer keinen Lohn bzw. kein Gehalt erhält.
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