Coronavirus
Neue Regelungen sorgen für Verunsicherung

Wer nach Bayern fährt, muss jederzeit mit Kontrollen rechnen. Nur aus driftigen Gründen darf man sich derzeit als Tiroler in unserem Nachbarland aufhalten. | Foto: Zoom Tirol
  • Wer nach Bayern fährt, muss jederzeit mit Kontrollen rechnen. Nur aus driftigen Gründen darf man sich derzeit als Tiroler in unserem Nachbarland aufhalten.
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  • hochgeladen von Günther Reichel

Tirol gilt aus der Sicht Deutschlands als Corona-Risikogebiet. Das hat weitreichende Auswirkungen.

AUSSERFERN/FÜSSEN (rei). Es war das Top-Thema in den Schlagzeilen am Wochenende: Deutschland stuft Tirol als Risikogebiet ein. Deutsche Bundesbürger, die bei uns ihren Urlaub verbringen oder sich länger als 48 Stunden auf Tiroler Gebiet aufhalten, müssen bei der Rückreise für 14 Tage in Quarantäne, oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorweisen.

Das ist zu beachten

Und umgekehrt? Dürfen wir Außerferner jetzt noch nach Füssen fahren, nach Kempten, oder in irgend ein anderes Zielgebiet in Deutschland?
Die Bezirksblätter versuchten, diese Frage bis zu Redaktionsschluss zu klären. Gleich vorab: Das Ergebnis erstaunt und ist auf alle Fälle unerfreulich.
"Wir führen bis auf weiteres keine verstärkten Einreisekontrollen an den Grenzen durch", wurde uns seitens der Pressestelle der Bundespolizei in Kempten gesagt. Bei Auffälligkeiten, egal welcher Art, werde natürlich kontrolliert. Das war bisher aber auch schon so.
Alles gut, also? Mitnichten! Denn wer ohne triftigen Grund in unser Nachbarland einreist, der muss mit empfindlichen Strafen rechnen, jedenfalls im Freistaat Bayern. Der Strafrahmen reicht bis zu 10.000 Euro. Dieser werde eher selten ausgeschöpft, 2000 Euro seien aber keine Seltenheit.
Und diese Summe kann fällig werden, wenn man mit einem Tiroler Kennzeichen irgendwo in Bayern zum Einkaufen oder Wandern fährt, oder sich aus sonstigen nicht triftigen Gründen in Bayern aufhält.

Verschiedene Zuständigkeiten

Die Kontrollen dazu führt nicht die Bundespolizei durch, sondern die Bayerische Polizei. Und die habe diesbezüglich klare Anweisungen, wurde unserer Redaktion auf Nachfrage bei der Füssener Polizei gesagt: "Wenn jemand mit Tiroler Kennzeichen angehalten wird, muss er mit einer Kontrolle und gegebenenfalls mit einer Strafe rechnen." Sich auf Unwissenheit hinauszureden nütze nichts, denn "Unwissenheit schützt auch in diesem Fall nicht vor Strafe."
Sabine Dittmann, Pressesprecherin der Bundespolizei in Kempten, erläutert die unterschiedlichen Herangehensweisen zwischen Bundespolizei und Bayerischer Polizei: "Wir von der Bundespolizei haben derzeit keine Weisung einer verstärkten Kontrolle bei der Einreise. In Bayern hat eine eigene Quarantäneverordnung Gültigkeit, die besagt, dass alle nicht notwendigen Fahrten nach Bayern zu unterlassen sind, wenn man aus einem Risikogebiet kommt." Tirol ist seit vergangener Woche eben ein solches Risikogebiet.

Besser nicht nach Bayern fahren

Egon Lorenz, Chef der Polizei im Außerfern, war am Montag ebenfalls versucht, Klarheit in die Angelegenheit zu bringen. Er hat nahezu gleichlautende Informationen, wie sie die Bezirksblätter recherchiert haben. Aufgrund dieses Wissensstandes rät er von unnotwendigen Fahrten nach Bayern ab. Nur wer unbedingt hinaus nach Bayern muss, könne dies unter gewissen Voraussetzungen tun, ohne Gefahr zu laufen, gestraft zu werden. Er weiß aber auch zu berichten, dass deutsche Bürger umgekehrt weiterhin problemlos nach Österreich einreisen dürfen.

Zur Sache

Service für Deutsche Urlauber
Urlaubsgäste, die mehr als 48 Stunden hier in Tirol einen Aufenthalt hatten, müssen nach der Rückkehr in jedem Fall in Quarantäne, oder einen gültigen und negativen PCR-Test dabei haben.
Und da haben die hiesigen Vermieter und Tourismusverbände rasch reagiert. Noch am Wochenende wurden Maßnahmen getroffen, damit Urlaubsgäste diese Tests sehr schnell und zum Teil auch kostenlos bekommen. Ein Urlaub in Tirol, speziell im grenznahen Außerfern, sollte damit also für Deutsche Bürger möglich sein.

Interessant zu wissen
Aber wie ist das jetzt mit unseren deutschen Nachbarn, die zu uns kommen, vielleicht nur für ein paar Stunde? Dürfen die das?
Das Landratsamt Lindau, das schon etwas länger mit der Thematik befasst ist, da Vorarlberg vor Tirol zum Risikogebiet eingestuft wurde, hat dazu interessante Fakten zusammengetragen:
> Einkaufsfahrten und Freizeitaktivitäten (Wanderungen, Sportvereine, Besuch von Freizeitanlagen etc.) von Deutschland nach Österreich sind möglich (Aufenthalt weniger als 48 Stunden)
> Die private Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung in einem Risikogebiet führt immer zu einer Quarantäne, unabhängig von der Dauer des Aufenthalts
Weitere Infos unter:
www.landkreis-lindau.de/

Bay. Einreisequarantäneverordnung

Grundsätzlich gilt die Einreisequarantäneverordnung, d. h. gem. § 1 Abs. 1 EQV sind Personen, die nach Bayern einreisen und sich innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg für 14 Tage abzusondern (dies gilt sowohl für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, wie auch für alle anderen Personen)
Hiervon ausgenommen (Auszug) sind gem. § 2 EQV Personen,

  • > die über ein negatives Testergebnis verfügen, welches höchstens 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland ausgestellt wurde
  • > die zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst in das Bundesgebiet einreisen
  • > die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben und deren Aufenthalt im Ausland nicht der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung gedient hat
  • > die einen sonstigen triftigen Reisegrund haben, hierzu zählen insbesondere soziale Aspekte wie etwa ein geteiltes Sorgerecht, der Besuch des nicht unter dem gleichen Dach wohnenden Lebenspartners, dringende medizinische Behandlungen oder Beistand oder Pflege schutzbedürftiger Personen
  • > die nur zur Durchreise in den Freistaat Bayern einreisen; diese haben den Freistaat Bayern auf unmittelbarem Weg zu verlassen.
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