Schilder sorgen für Verwirrung

Da wars noch einfach und für (fast) alle Verkehrsteilnehmer nachvollziehbar, wer fahren darf und wer nicht.
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  • hochgeladen von Günther Reichel

Der Königsweg ist seit kurzem eine Fahrradstraße. Vielen ist unklar wer hier noch fahren darf.

REUTTE (rei). Früher war die Sache eigentlich ganz einfach: Da gab es auf dem Königsweg zwischen Mühler Straße und Steinebergstraße ein Gewichtslimit von max 3,5 Tonnen und eine Ausnahme für Anrainer. Schwerere Fahrzeuge durften also nicht fahren, außer es handelte sich um Anrainer, Landwirte etwa, die entlang des Königsweg ihre Felder haben.

Fahrradstraße neu beschlossen

Dann beschloss die Marktgemeinde, den Königsweg zur Fahrradstraße umzufunktionieren und seither sind irgendwie fast alle, die bisher hier unterwegs waren, verunsichert: darf ich noch fahren? Nur die Radfahrer sind sich ganz sicher, es handelt sich ja um eine Fahrradstraße. Und was ist mit den Anrainern und den Anliegern? Dürfen die mit dem Auto fahren? Was ist überhaupt ein Anrainer und was ein Anlieger?

Auskennen ist schwierig

Das Bezirksblatt fragte bei einem nach, der es wissen müsste: bei Vizebürgermeister Dietmar Koler. Der hat die Fahrradstraße mit beschlossen und ist Anrainer, oder doch Anlieger?
„Das kann ich selber nicht so genau sagen. Tatsache ist, dass mein Grundstück bis an den Königsweg heranreicht. Ich denke, ich bin also Anlieger. Ob ich Anrainer bin, müsste ich klären, weil meine Hauszufahrt liegt entlang der Steinebergstraße“, erklärt Koler.

Anlieger oder Anrainer?

Als Anlieger dürfte er weiterhin auf dem Königsweg mit dem Autofahren fahren. Ob er das auch als Anrainer dürfte?
Für ihn macht das keinen Unterschied, „ich fahre so gut wie nie mit dem Auto auf dem Königsweg.“ Geregelt ist alles in der Straßenverkehrsordnung. Aber wer kennt die schon auswendig?
„Ich nicht, deshalb habe ich vorgeschlagen, dass man unter der Tafel ‚Fahrradstraße‘ einen Zusatz anbringt, dass Anlieger hier mit dem Auto fahren dürfen“, erzählt Koler. Gehör fand er keines.

Kontrollen der Polizei

Die Verwirrung ist jedenfalls perfekt, zumal es inzwischen auch Kontrollen durch die Polizei gibt. Die finden dann auf halber Strecke des Königswegs, bei der Kreuzung mit der Mühlerfeldstraße (nicht zu verwechseln mit der Mühler Straße), statt.
„Wir wissen derzeit nicht, wie wir zu unserem Flugplatz kommen“, erzählte ein Mitglied der Modellflieger dem Bezirksblatt. Die haben in der Nähe der Kreuzung Königsweg/Mühlerfeldstraße ihren Treffpunkt. Über die Mühlerfeldstraße dürfen sie nicht zufahren, weil hier nur landwirtschaftliche Fahrzeuge fahrberechtigt sind, auf dem Königsweg haben nur Anlieger eine Fahrerlaubnis. „Das ist kurios. Dass man so etwas beschließen kann verstehe ich nicht“, ärgert sich der Modellflug-Pilot.
Auf Unverständnis stößt die Regelung auch bei vielen Fußgängern und Radfahrern. Die wissen wohl auch mehrheitlich nicht, wer hier noch fahren darf und ob überhaupt irgendwelche Autos fahren dürfen. Und so kommen auch Anlieger ungerechtfertigt in Misskredit bei Radlern und Fußgängern.
Dabei könnte bei entsprechender Beschilderung doch alles so einfach sein, oder?

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