„Schülerfreifahrt auch für Schulveranstaltungen einführen!“
Exkursionen und Fahrten zu Sporteinrichtungen sind nicht von der Freifahrt umfasst, auch wenn sie im Rahmen des Unterrichtes erfolgen.
„Für die Fahrt vom Wohnort zum Schulstandort gibt es für SchülerInnen die Freifahrt. Machen SchülerInnen im Rahmen von Unterrichtsfächern eine Exkursion oder nützen z. B. Sporteinrichtungen wie Hallenbäder, Eislaufanlagen oder Schipisten, die sich nicht in den Schulstandorten befinden, müssen für den Transport von der Schule zur Einrichtung mit öffentlichen Verkehrsmitteln entsprechende Fahrkarten gelöst werden“, verweist VP-LAbg. Heinrich Ginther auf zusätzliche Kosten, die den Eltern entstehen. „Deshalb sollte der VVT in Verhandlungen mit den Verkehrsunternehmen erreichen, dass solche Transporte zu Schulveranstaltungen unentgeltlich erfolgen können.“
Gerade im ländlichen Bereich treffen zwei ungünstige Rahmenbedingungen zusammen, die zur Verteuerung der Transportkosten führen: die genützte Infrastruktur ist meist nicht fußläufig erreichbar und müssen öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden und außerdem können aufgrund geringer Schülerzahlen auch keine Gruppentarife genutzt werden. LAbg. Ginther: „Für die Fahrt zu Schulveranstaltungen in Begleitung aufsichtspflichtiger Lehrpersonen, sollte eine Freifahrtmöglichkeit erreicht werden. Solche Veranstaltungen werden überwiegend außerhalb von Stoß- bzw. Hauptverkehrszeiten besucht. Dadurch entstehen den Verkehrsunternehmen keine wesentlichen Nachteile, wenn ein solcher Schülertransport ohne zusätzliche Abgeltung erfolgt.“ Damit werden die Tiroler Familien entlastet und das Angebot an sportlichen und kulturellen Aktivitäten in den Schulen noch attraktiver.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.