Vorwurf: Strafzahlung ermöglicht Weiterfahrt

Polizeikommandant Egon Lorenz
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AUSSERFERN (rei). "Laster, denen die Fahrt durch den Bezirk Reutte verboten ist, dürfen dennoch weiterfahren, wenn sie Strafe gezahlt haben." So wurde es unserer Redaktion erzählt.
Konkret: Ein LKW fährt durch den Grenztunnel Füssen und wird in Musau an der Kontrollstelle einer Überprüfung unterzogen. Dabei stellt sich herausstellt, dass besagter Laster dem 7,5 Tonnen-Fahrverbot unterliegt, kann er dennoch seine Fahrt fortsetzen. Nur die Strafe muss er zahlen. Von Umkehr, die in Wahrheit viel größere Strafe, aber keine Spur.

"Stimmt nicht", sagt dazu Egon Lorenz. Der Außerferner Bezirkskommandant weiß vielmehr zu berichten, dass sich die Kontrollen gut eingespielt haben und sich das System bewährt. Die vom Gesetzgeber gemachten Vorgaben werden von den Beamten genau geprüft und die weiteren Schritte eingeleitet.
Wenn alle Voraussetzungen passen, darf der LKW weiterfahren. Ist ein Laster deutlich zu schwer, wird er zur nahegelegenen Spedition Huter geleitet. Hier muss er soviel Ladung zwischenlagern, bis sein Gewicht wieder stimmt. Dann darf er die B179 benützen, sofern er die weiteren Voraussetzungen erfüllt, sich also im Bereich des Ziel- und Quellverkehrs bewegt. Ansonsten hilft nichts. Dann muss der Fahrer tatsächlich umdrehen und wieder Richtung Deutschland davon fahren.
"Ein großer LKW kann ja gar nicht in Musau umdrehen. Deshalb wird die Weiterfahrt gestattet", wurde uns weiters erklärt. Auch das ist falsch, wie Lorenz erklärt: "Nach Möglichkeit wird versucht, den LKW dann bereits im Bereich der Kontrollstelle wenden zu lassen. Ist das nicht möglich, muss der Fahrer bis zum Knoten Reutte Nord (Abfahrt Pflach, Anm.) fahren und hier wenden.
Etwas anders verhält sich die Sache, wenn die LKW-Kontrolle auf der Fernpasshöhe stattfindet und es sich hier zeigt, dass der Laster unberechtigt unterwegs ist. "Ihn nach Vils zurückzuschicken macht hier wenig Sinn. Da ist die Fahrt Richtung Inntalautobahn sicher das kleinere Übel", erklärt Lorenz. Die zu zahlende Strafe ist dann aber mitunter saftig.
Eine lückelose Kontrolle aller Laster ist aber nicht möglich.

Polizeikommandant Egon Lorenz
An der Kontrollstelle Musau werden Laster ganz genau überprüft. Wer unerlaubt unterwegs ist muss Strafe zahlen, Gewicht reduzieren, oder ganz umdrehen. | Foto: Polizei
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