Verhandlung am Landesgericht in Ried
1200 Euro Strafe für Spaziergang mit Corona-Infektion
RIED. Da sie trotz Corona-Infektion und auferlegter Quarantäne am 6. April für einen Spaziergang in ihrer Heimatgemeinde im Bezirk Braunau das Haus verlassen hatte, musste sich eine 35-Jährige Innviertlerin heute am Landesgericht in Ried verantworten. Eine Nachbarin hatte von ihrer Infektion gewusst, sie beim Spaziergehen gesehen und bei der Polizei angezeigt. Die bis dahin unbescholtene Frau war vor Gericht sichtlich nervös und bekannte sich unter Tränen schuldig. Sie wollte durch ihren Spaziergang niemanden gefährden, habe eine Schutzmaske getragen und sei auch keiner Person begegnet. Als Grund für den Spaziergang gab die Angeklagte an, es nur schwer mehrere Tage drinnen auszuhalten, ohne rauszugehen. Strafrichter Stefan Kiesl, der bei seiner Urteilsbegründung auch das denunzierende Verhalten der Nachbarin nicht guthieß, verurteilte die 35-Jährige zu 1200 Euro unbedingter Geldstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Staatsanwalt Alois Ebner meldete Berufung an. Für ihn ist eine bedingte Haftstrafe im unteren Bereich angemessen. Der Fall geht nun weiter an das Oberlandesgericht Linz.
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