Mit Kochtopf geschlagen, Stück Ohr abgebissen
Zwölf und acht Monate bedingte Haft für schwere Körperverletzung

- Zwölf und acht Monate bedingte Freiheitsstrafe, so lauten die rechtskräftige Urteile, die gestern am Landesgericht Ried gegen zwei Rumänen gefällt wurde.
- Foto: BRS
- hochgeladen von Kathrin Schwendinger
Zwölf und acht Monate bedingte Freiheitsstrafe, so lauten die rechtskräftige Urteile, die gestern am Landesgericht Ried gegen zwei Rumänen gefällt wurde.
UTZENAICH. Geldschulden waren der Grund, warum am 4. Dezember ein Streit in einer Arbeiterunterkunft in Utzenaich eskalierte. Dabei schlug ein 29-jähriger Rumäne auf einen 27-Jährigen Landsmann mit einem Kochtopf ein. Schwer verletzt wurde dieser ins Krankenhaus Ried eingeliefert und anschließend in den Neuromed Campus Linz verlegt. Der 41-Jährige Zweitangeklagte biss einem 32-jährigen Landsmann im Zuge des Streites ein Stück Ohr ab.
Rechtskräftige Urteile
Gestern, 7. April, wurde die Straftat am Landesgericht Ried verhandelt. Für die Körperverletzung mit dem Kochtopf wurde der Erstangeklagte zu zwölf Monaten bedingter Haftstrafe verurteilt. Für das abgebissene Stück Ohr erhielt der Zweitangeklagte acht Monate bedingt. Beide Urteile sind bereits rechtskräftig. Die Unbescholtenheit der geständigen Täter und das Mitverschulden der Verletzten wurden im Strafmaß berücksichtigt.
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