Grundsätze unserer rechtlichen Beratung und Vertretung
Oberstes Prinzip ist eine effiziente und auf die individuellen Bedürfnisse des Klienten abgestimmte Beratung und Vertretung.
Verschwiegenheit und Loyalität sind selbstverständlich.
Ziel ist stets das beste Ergebnis für den Klienten.
Meine Kanzlei ist eine Universalkanzlei mit den Schwerpunkten Wirtschaftsrecht, allgemeines Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Liegenschaftsverkehr, Erbrecht sowie Ehe- und Familienrecht. Bei aller Schwerpunkt-
tätigkeit ist mir ein gesamtheitliches juristisches Denken wichtig.
Für die Klienten wollen wir immer einen Schritt vorausdenken und bevorzugen eine wirtschaftliche Betrachtungsweise. Unser Zugang zu internationalen Netzwerken kann den Klienten jederzeit zur Verfügung gestellt werden.
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Der OGH hat in seiner Entscheidung vom 16.05.2013, 12 Os 25/13p, zu Recht erkannt, dass von einem Raub ohne Anwendung erheblicher Gewalt nicht ge-sprochen werden kann, wenn der Täter das erst 14-jährige Opfer wiederholt am Hals fasste, weil der Hals eine äußerst empfindliche Körperstelle ist. Erhebliche Gewalt ist dann anzunehmen, wenn der Täter bei einem Angriff auf das Opfer beachtliche physi-sche Kraft in vehementer Weise einsetzt, wobei die Belastung des Opfers im Vergleich zu...
Der OGH hat in seiner Entscheidung vom 16.07.2013, 5 Ob 253/12k, ausgesprochen, dass insbesondere bloßes Schweigen nur unter besonderen Umständen die Bedeutung einer Zustimmung gewinnen kann. Entscheidend ist, dass der Erklärungsemp-fänger dem Schweigen seines Partners schlechterdings keine andere Bedeutung als jene der Zustimmung beilegen kann. Eine konkludente Handlung darf nur dann angenommen werden, wenn sie nach den üblichen Gewohnheiten und Gebräuchen eindeutig in einer be-stimmten...
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Der OGH hat in seiner Entscheidung vom 19.06.2013, 7 Ob 90/13f, zu Recht erkannt, dass nach § 879 Abs. 3 ABGB eine in AGB oder Vertragsformblättern enthaltene Vertragsbestimmung, die nicht eine der beidseitigen Hauptleistungen festlegt, jedenfalls nichtig ist, wenn sie unter Berücksichtigung aller Um-stände des Falles einen Teil gröblich benachteiligt. Durch diese Bestimmung wurde wie bereits in einschlägigen Entscheidungen formuliert ein die objektive...
Konsumentenschutzrecht – Der OGH hat in seiner Entscheidung vom 27.06.2013, 1 Ob 14/13k, entschieden, dass der Grundsatz, dass die Voraussetzungen für die Anwend-barkeit des Konsumentenschutzgesetzes zu behaupten sind, nur dann uneingeschränkt gilt, wenn sich die Eigenschaft als Verbraucher nicht ohne dies ganz klar aus den Umständen ergibt. Derjenige, der den Schutz der Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes für sich beansprucht, muss die Voraussetzungen hierfür behaupten und nachweisen....
Der Oberste Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 18.07.2013, 1 Ob 122/13t, entschieden, dass dem Organisator einer privaten Feier in einem zum Partyraum umgebauten oberen Geschoss eines Heustadels kein Vorwurf einer Sorgfaltspflichtverletzung zu machen ist, wenn er nicht damit rechnet, dass ein Partygast mit großer Wucht gegen ein Holztür gestoßen wird, worauf die darauf nicht ausgelegte Wand nachgibt und der Gast in die Tiefe stürzt. Laut OGH ist es entscheidend, ob dem Organisator als...
OÖ
Braunau
Rechtsanwaltskanzlei Wintersberger
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