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Konsumentenschutz

Konsumentenschutzrecht – Der OGH hat in seiner Entscheidung vom 27.06.2013,
1 Ob 14/13k, entschieden, dass der Grundsatz, dass die Voraussetzungen für die Anwend-barkeit des Konsumentenschutzgesetzes zu behaupten sind, nur dann uneingeschränkt gilt, wenn sich die Eigenschaft als Verbraucher nicht ohne dies ganz klar aus den Umständen ergibt. Derjenige, der den Schutz der Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes für sich beansprucht, muss die Voraussetzungen hierfür behaupten und nachweisen. Er muss auch erklären, dass er die Bestimmungen des 1. Hauptstückes dieses Gesetzes auf ein von ihm abgeschlossenes Rechtsgeschäft angewendet haben will.

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