Mutter unter Tatverdacht
35-Jährige soll mit Messer vierjährige Tochter verletzt haben
Staatsanwaltschaft Traunstein und Kripo ermitteln wegen eines versuchten Tötungsdeliktes in Burghausen.
BURGHAUSEN. Am frühen Mittwochmorgen, 22. Mai 2024, ereignete sich in einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses in Burghausen ein Vorfall, bei dem eine 35-Jährige ihrer Tochter mit einem Messer erhebliche Verletzungen zugefügt haben soll. Die Kriminalpolizei Mühldorf am Inn ermittelt unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdeliktes. Die Tatverdächtige wurde vorläufig festgenommen.
Gegen 3.50 Uhr wurde über die Integrierte Leitstelle Traunstein mitgeteilt, dass in Burghausen eine Frau ihr vierjähriges Kind verletzt habe. Bei Eintreffen der sofort alarmierten Rettungskräfte konnten bei dem Mädchen erhebliche Schnitt- und Stichverletzungen im Bereich von Hals und Gesicht festgestellt werden.
Nach bisherigen Erkenntnissen besteht gegen die Frau der Verdacht, in der Wohnung zu einem Messer gegriffen und damit ihre Tochter durch mehrere Stiche und Schnitte erheblich verletzt zu haben. Die dringend Tatverdächtige konnte bei Eintreffen der Polizei vorläufig festgenommen werden.
Das vierjährige Mädchen wurde schwer verletzt mit einem Rettungswagen ins nahegelegene Krankenhaus gebracht. Dort wurden die zu diesem Zeitpunkt lebensgefährlichen Verletzungen sofort operativ versorgt.
Ermittlungen laufen
Die ersten Ermittlungen vor Ort erfolgten durch die örtlich zuständige Polizeiinspektion Burghausen mit Unterstützung der Polizei Altötting. Noch am selben Morgen übernahm der Kriminaldauerdienst der Kriminalpolizeiinspektion Traunstein vor Ort die weiteren Untersuchungen. Unterstützt vom Fachkommissariat für Spurensicherung wird das Verfahren nun durch das Fachkommissariat 1 der Kriminalpolizeistation Mühldorf am Inn bearbeitet. Unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein erfolgen jetzt die weiteren Ermittlungen gegen die 35-jährige deutsche Staatsangehörige wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdeliktes.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft soll die Frau am heutigen Mittwoch dem zuständigen Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Traunstein zur Prüfung der einstweiligen Unterbringung und der Haftfrage vorgeführt werden. Hintergründe und Motiv der Tat sind jetzt Gegenstand der kriminalpolizeilichen Ermittlungen.
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