Reportage
"Auf einmal fehlt meine Wohnungstür!"
Der Mieterin einer Garconniere in der Hollergasse wurde ihre Wohnungstür abmontiert.
RUDOLFSHEIM-FÜNFHAUS. Frau S. (Name der Redaktion bekannt) ist verzweifelt: "Weil das Türschloss defekt war, habe ich mich an die Hausverwaltung gewandt", erzählt sie. "Diese hat die Tür zwei Tage vor Weihnachten abgeholt. Bis heute ist sie nicht wieder eingebaut worden."
Die Mieterin lebt in einer Ein-Zimmer-Wohnung im ersten Stock eines Zinshauses in der Hollergasse. Einen kleinen Vorraum teilt sie sich mit der Nachbarwohnung. Den gemeinsamen Eingang bildete bisher die nun verschwundene Wohnungstür.
Beim Eigentümerwechsel fing es an
"Angefangen haben die Probleme mit dem Eigentümerwechsel unseres Hauses. Mit der ehemaligen Eigentümerin, einer älteren Dame, habe ich mich jahrzehntelang bestens verstanden", erzählt Frau S. "Im Jahr 2013 ging das Haus an die Tochter der Dame. Diese hat mir dann sofort mitgeteilt, dass ich ausziehen soll."
Die Mieterin hält das Abmontieren ihrer Wohnungstür für eine Maßnahme, um sie aus ihrer Wohnung herauszuekeln. "Seitdem die Eingangstür nicht mehr montiert ist, höre ich jedes kleine Geräusch aus dem Stiegenhaus", klagt sie. "Dazu kommen fast täglich üble Küchengerüche." Weil die Verbindungstür zwischen dem Vorraum und ihrem Wohn-Schlafraum nur eine herkömmliche Zimmertür ist, macht sich die Frau jetzt auch Sorgen um ihre persönliche Sicherheit: "Die Tür ist quasi aus Pappendeckel. Einbrecher haben leichtes Spiel."
Eingezogen ist Frau S. vor mehr als 25 Jahren. Ihre damalige Ansprechpartnerin war die Mutter der aktuellen Hauseigentümerin. "Sie war immer sehr freundlich zu mir. Einen schriftlichen Mietvertrag haben wir nicht gebraucht", erinnert sie sich. "Bevor ich damals eingezogen bin, wurde extra noch eine Dusche in meine Küche eingebaut. Davor gab es gar keine Waschgelegenheit in der Wohnung."
Von Kategorie B auf C
So wurde die Wohnung von der ursprünglichen Kategorie C auf Kategorie B heraufgestuft, was nun durch das nicht verwendbare Vorzimmer wieder rückgängig gemacht wurde. Denn Voraussetzung für die Kategorie B ist ein Vorzimmer innerhalb der Wohnung. Aber nicht nur deshalb fühlt sich Frau S. von der Hauseigentümerin unfair behandelt: "Viele Wohnungen im Haus wurden in letzter Zeit renoviert. Auch die Stromleitungen im Stiegenhaus wurden erneuert", erklärt sie. "Bei mir wurde nichts gemacht. Aber meine Wohnung wurde auch noch durch die fehlende Tür und das unbrauchbare Vorzimmer benachteiligt. Noch dazu musste ich die Bauarbeiten durch die fehlende Tür ständig in voller Lautstärke mitanhören."
Frau S. geht in einem Jahr in Pension und "möchte nur ihre Ruhe haben." Darum hat die Mieterin jetzt eine Besitzstörungsklage eingebracht.
Die Hausverwaltung erklärt, dass der Mieterin angeboten worden sei, die zweite Wohnung inklusive Vorraum ebenfalls zu mieten - was diese aber abgelehnt habe. Weil der Vorraum nun weiterhin allgemeiner Teil des Hauses sei, habe man die Tür entfernt, um mehr Licht und Sicherheit ins Stiegenhaus zu bringen.
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