Abzocke der Rentner u. Pensionisten durch Betreutes Wohnen
Abzocke durch Betreutes Wohnen Gesetzlich genehmigt unter § 30 Abs.2 Zif. 13 MRG Es kann und darf doch nicht sein, dass auf den rücken der Rentner u. Pensionisten, meistens mit Gesundheitlicher Einschränkung und wenig Pension Dienstleistungsbetriebe durch solche Klauseln im Mietvertrag ein sicheres einkommen haben und das noch unkündbar. Normalerweise kann man jeden Vertrag oder Vereinbarung Kündigen, nur diesen nicht. Ein 100% sicheres Geschäft mit wenig Aufwand. 2x 2Std. pro Woche Dipl....