Abzocke der Rentner u. Pensionisten durch Betreutes Wohnen

Abzocke durch Betreutes Wohnen
Gesetzlich genehmigt unter § 30 Abs.2 Zif. 13 MRG

Es kann und darf doch nicht sein, dass auf den rücken der Rentner u. Pensionisten, meistens mit Gesundheitlicher Einschränkung und wenig Pension Dienstleistungsbetriebe durch solche Klauseln im Mietvertrag ein sicheres einkommen haben und das noch unkündbar.
Normalerweise kann man jeden Vertrag oder Vereinbarung Kündigen, nur diesen nicht.
Ein 100% sicheres Geschäft mit wenig Aufwand. 2x 2Std. pro Woche Dipl. Krankenschwester mittags und 2x 2 Std. pro Woche Kaffee u. Kuchen kostenpflichtig.
Blutdruck / Puls wird in der früh u. abends gemessen nicht Mittags.
Die Betreuungspauschale pro Mieter € 65,- bei 30 Mieter € 1.950,- Monatlich.

Durch die absprachen und Vereinbarung zwischen den gemeinnützige Wohn- und Siedlungsgenossenschaften und einem Dienstleistungsbetrieb (Altenhilfe) sind wir verpflichtet bei Unterschrift des Mietvertrages eine Betreuungsvereinbahrung eines Dienstnehmers einzugehen. Sollten wir diese Vereinbarung kündigen, ist das gleichzeitig die Kündigung der Wohnung.
Klausel im Mietvertrag
1.) Auf Grund der Vorgaben für betreutes Wohnen ist eine Grundversorgung des Mieters mit sozialen Diensten der Altenhilfe vorgesehen. Diesbezüglich wird festgehalten, dass diese Leistungen nicht vom Vermieter erbracht wetden, sondern von einer betreuenden Organisation. Die Abwicklung der Leistungen erfolgt zwischen dem Mieter und der betreuenden Organisation. Die Verrechnung der Betreuungspauschale erfolgt durch den Vermieter. Der gegenständliche Mietvertrag hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Abschluss eines Betreuungsvertrages. Wenn vom Mieter kein Betreuungsvertrag mit der dafür vorgesehenen Organisation abgeschlossen wird bzw. der Mieter den Betreuungsvertrag kündigt, gilt dies als wichtiger und bedeutsamer Umstand, der als Kündigungsgrund gemäß § 30 Abs. 2 Zif. 13 MRG gilt.
Grundversorgung:
Diese Beratung und Hilfestellung ist im Bürgerservice kostenlos
Ernährungsberatung
Gespräche über gesunde Lebensführung
Beratung bei Gesundheits- und Pflegeproblemen
Beratung bei der Wohnraumgestaltung
Unterstützung bei der Organisation von Pflegehilfsmittel
Aufbau eines individuellen Netzwerkes von Ärzten, Hausärzten, beteiligten sozialen Diensten, Therapeuten usw.
Beratung und eventuelle Hilfestellung bei gravierenden persönlichen Veränderungen
Hilfestellung bei der Vermittlung von Wahlleistungen bei Bedarf und auf eigene Rechnung
2.) Durch die Grundversorgung und die Gemeinschaftsfördernden Aktivitäten ist gewährleistet, dass mehrmals pro Woche professionelle Mitarbeiter Innen vor Ort sind und für die Anliegen der Bewohnerinnen und Bewohner zur Verfügung stehen.
Im Falle der Pflegebedürftigkeit kann die Versorgungssicherheit der betroffenen Personen durch zusätzliche Angebote von sozialen Dienstleistungen garantieren, die dann jedoch gesondert zu bezahlen sind.

Hier ist die Politik das Land Salzburg und das Wohnungsamt gefordert, das solche Mietverträge für Betreutes Wohnen mit dieser Klausel nicht zustande kommen. Dann würde uns Pensionisten ein klein wenig mehr Euro bleiben.

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