Neues vom Landesgericht
38-Jähriger Scheibbser rastet im Vollrausch aus
Ein 38-jähriger Familienvater aus dem Bezirk Scheibbs musste wegen seines gewalttätigen Verhaltens vor Gericht.
BEZIRK/ST. PÖLTEN. Nicht zum ersten Mal rastete ein 38-jähriger Vater aus dem Bezirk Scheibbs im Vollrausch aus, als er im Sommer sogar seiner siebenjährigen Tochter drohte: "Ich hack dir den Schädel ab, ich bring dich um!"
Abstinenz war nicht möglich
Am Landesgericht St. Pölten ging es für ihn um eine Einweisung in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher, zumal es der Familienvater nach vier einschlägigen Verurteilungen nicht geschafft hatte, aus eigener Kraft abstinent zu bleiben. Er sei eine vollkommen andere Person, wenn er betrunken ist, erklärte sein Stiefvater, der bei dem Vorfall im Juni die Polizei verständigte.
Vater war völlig außer Kontrolle
Er habe große Angst um die Kinder und die Mutter des 38-Jährigen gehabt, zumal dieser kampfsporterprobte Mann völlig außer Kontrolle war, schrie, tobte, drohte und unter anderem Möbel auf die Straße warf. Ihm selbst warf er einen Sessel nach und drohte, ihn umzubringen. "Ich hätt ja vielleicht davonlaufen können, aber meine Frau und die Kinder …", wiederholte der Mann mehrfach.
Symbolisches Schmerzensgeld
Die Mutter habe versucht, ihn zu beruhigen, weshalb er sie zweimal hintereinander zu Boden stieß, wobei die Frau eine Schnittverletzung und Abschürfungen davontrug. Opfervertreterin Elisabeth Januschkowetz forderte für die massive Bedrohung des Stiefvaters einen symbolischen Schmerzensgeldbetrag in Höhe von 70 Euro. Schwer traumatisiert durch das Verhalten des Vaters, der hoch aggressiv auf seine Tochter zuging und sie wüst bedrohte, benötigt das Kind nun dringend psychotherapeutische Betreuung, wie seine Rechtsvertreterin nachdrücklich betonte. Vorerst anerkannte der Beschuldigte 1.500 Euro.
Getobt, geschrien und gedroht
Die einschreitenden Beamten forderten sofort Verstärkung an, als sie die Situation erkannten. Der Betrunkene zog sich mit den beiden Kindern in seine Wohnung zurück und als er die Kleinen in ein anderes Zimmer schickte, gelang es den Beamten ihn zu bändigen. Während der gesamten Amtshandlung habe er getobt, geschrien und gedroht: "Er schlägt uns die Schädeln ein, er sticht uns ab", beschrieben die Polizeibeamten als Zeugen das Verhalten bei der Festnahme, das sich schließlich auch noch in der Verwahrungshaft fortgesetzt habe.
Fußfessel und Alkoholkontrollen
Gutachter Werner Brosch ging von der Notwendigkeit einer Einweisung aus, da bisherige Maßnahmen nur wenig Erfolg hatten und der Betroffene auch von seiner Abhängigkeit nicht überzeugt sei. Damit wurde auch das Ansinnen von Verteidiger Siegfried Lohse, der eine ambulante Behandlung in Kombination mit einer Fußfessel und laufenden Alkoholkontrollen für seinen Mandanten in Erwägung zog, nicht nachgekommen. Die Richterin verurteilte den 38-Jährigen zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe, die er in einer Anstalt für Entwöhnungsbedürftige zu verbüßen hat (nicht rechtskräftig). Lohse nahm im Namen seines Mandaten das Urteil an.
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